Guten Morgen, für einen Mandanten muss in LuG eine Nachberechnung für einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer für das KJ 2018 erfolgen (leider seitens des Mandanten nicht rechtzeitig mitgeteilt😞) Der Mandant wurde allerdings für Januar 2020 bereits abgerechnet, somit ist eine Rücksetzung des Monatsabschluss nur für Januar 2020 und nicht mehr für Dezember 2019 möglich. Nachberechnet werden muss ein laufender Bruttobezug, was mit der Abrechnung 01.2020 nicht möglich ist. Da der AN bereits 2018 ausgetreten ist. Es ist nur die Abrechnung eines Einmalbezuges möglich (hier werden die SV-Beiträge nicht berücksichtigt). Gibt es hier eine Möglichkeit die Nachberechnung durchzuführen oder ggfs. den Abrechnungsstand auf Dezember 2019 zurückzusetzen??
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