Moien zusammen,
wie kann ich in Lohn und Gehalt eine Abmeldung wegen Systemwechsel durchführen? Der Mandant wechselt den Berater. Die Anleitung zu LODAS funktioniert bei mir leider nicht (ich finde keine "Gruppe Angaben zu DEÜV-Meldungen und Versorgungsbezügen (Zahlstellen-Meldeverfahren) bei Systemwechsel".
Danke und viele Grüße
LV
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo LV,
für die Systemwechselabmeldung gehen Sie auf Mandantenebene auf Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV | Abmeldung.
Wählen Sie alle Mitarbeiter aus, für die Sie eine Systemwechselabmeldung erstellen möchten und erfassen Sie als neuen Abrechnungsmonat der Abmeldung den Monat, für den Sie letztmalig die Lohnabrechnung durchführen.
Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 1031774 – DEÜV-Meldungen unter Punkt 2.13.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Und nicht den Sondertatbestand Systemwechsel in der BG vergessen!
Hallo,
ich habe auch einen Mandanten, den ich wegen Beraterwechsel abmelden möchte.
Ich habe wie oben beschrieben die Mitarbeiter mit dem Meldegrund 36 abgemeldet und auch bei der BG den Sondertatbestand UV06 hinterlegt. Jetzt lässt mich DATEV aber keinen Monatsabschluss mehr durchführen, weil ja die BG bei den Mitarbeitern nicht mehr hinterlegt ist. Muss ich trotzdem noch das Austrittsdatum erfassen? Dann wird aber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt, was ja eigentlich nicht sein sollte. Die Werte müsste doch dann die neue Stelle in die Vortragswerte eintragen, damit am Jahresende die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wird.
Was habe ich denn falsch gemacht?
LG Julia
Die Frage scheint durch den nachfolgenden Thread erledigt?
Hallo Julia,
ein Austrittsdatum zu erfassen ist in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, da die MitarbeiterInnen weiterhin beschäftigt sind und es sich lediglich um einen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems handelt.
Wenn Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften | Registerkarte "Mitgliedschaft" als Ende-Datum den Monat, in dem Sie letztmalig die Lohnabrechnung für den Mandanten durchgeführt haben, erfasst haben, können Sie auch den letzten Monatsabschluss zurücksetzen und erneut durchführen.
Eine Wiederholung der Lohnabrechnung ist nicht erforderlich. Mit dem erneuten Monatsabschluss erhalten Sie einen digitalen (Teil-)Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV06, der Ihnen dann unter Mandant | Daten senden zur Übermittlung bereit steht.