Liebe Community,
ich darf
das erste Mal eine euBP für die Rentenversicherung machen. Ich denke, die normalen Daten bekomme ich hin. Wie ist es mit meinen Jahren 2016 und 2017, die ich nur noch im Lohnarchiv habe. Geht das im Lohnarchiv über "Export für steuerl. Außenprüfung" (oder ist dies nur für LST-Prüfung)?
Wie soll ich hier vorgehen? Habe leider nix genaues dazu gefunden.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
haben Sie mal über das Programm "Digitale Betriebsprüfung" geschaut, welche Jahre Sie übermitteln können? Ich arbeite mit LuG und nicht mit Lodas, aber die Datev hat doch auch noch die Alt-Jahre im Archiv. Diese werden Sie sicher noch über die euBP übermitteln können.
Viele Grüße
T. Reich
euBP wird doch gerade im RZ angestoßen und nicht von CD.
Das geht dann nicht.
Es sei denn, die Daten liegen tatsächlich noch im RZ. Die bloße Existenz einer Lohn-Archiv-DVD besagt ja noch nicht, dass es keine Bestände mehr im RZ gibt.
eu-BP ist ja die Übermittlung aus dem RZ zur RV. Angestoßen von der Kanzlei nach Rücksprache mit der RV.
Oder?
Im Programm Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft können sie sowohl die notwendigen Fibu als auch die Lodas Daten anklicken, Voraussetzung es ist bereits ein SV BP Termin vereinbart, diese werden dann vom RZ direkt an die DRV Bund übermittelt.
Aus dem Archiv heraus geht das nicht. Diese Daten brauchen Sie für die Lohnsteuerprüfung oder wenn sie keine eubp möchten.
So habe ich die SV Prüfungen bis vor 2 Jahren etwa durchgeführt. Der SV Prüfer konnte sich am PC die Lohndaten der div. Mandanten ansehen bei Bedarf Rückfragen und drucken.
Vielen lieben Dank an alle Antwortenden!
Mir war nicht klar, dass die Daten aus dem RZ kommen und nicht von meinem Rechner
Das müsste dann klappen, Termin von der RV haben wir, Daten kann ich ja erst nach Jahresende 2019 übermitteln.
Ich habe jetzt ein bißchen rumgespielt und den Vorgang mal getestet. Natürlich kam bei der Fibu gleich eine Fehlermeldung "Smartcard-Nutzungsrecht für DFÜ über Internet fehlt", kennt das vllt. noch jemand?
Viele Grüße
Natürlich kam bei der Fibu gleich eine Fehlermeldung "Smartcard-Nutzungsrecht für DFÜ über Internet fehlt", kennt das vllt. noch jemand?
Na klar, kennt das jemand.
Sie besitzen nicht das Recht auf DFÜ. Das Recht müssen Sie sich freischalten lassen.
Sind Sie Kanzleimitarbeiter oder Mandant bzw. Mandantmitarbeiter?
, ok. Ich bin Mandantmitarbeiterin. Dann werde ich wohl mal bei unserem Steuerberater nachfragen, wie wir das handhaben sollen.
Toll, dass ich hier so schnell meine Fragen beantwortet bekomme. Dafür nochmals DANKE.
, ok. Ich bin Mandantmitarbeiterin. Dann werde ich wohl mal bei unserem Steuerberater nachfragen, wie wir das handhaben sollen.
Toll, dass ich hier so schnell meine Fragen beantwortet bekomme. Dafür nochmals DANKE.
Das muss dann der entsprechende Mitarbeiter in der Kanzlei machen, der die Rechte in der Rechteverwaltung online administrieren kann....
Na klar, wird her geholfen. Keine Ursache!