Hallo Community,
ich möchte für einen Gesellschafter Geschäftsführer die DEÜV Meldung erstellen, so dass ein Statusfeststellungsverfahren ausgelöst wird. Dies soll laut Datev auch möglich sein, nur welche Personengruppe muss ich angeben? bei 000 und 900 kommt keine DEÜV Meldung. PGR 101 widerstrebt mir. Wie schaffe ich es die DEÜV Meldung zu erstellen? Vielen Dank vorab!
Hallo,
eine DEÜV-Meldung können Sie nur erstellen, wenn der Personengruppenschlüssel sv-pflichtig ist. Sie müssen also erst einmal davon ausgehen, dass der GF sv-pflichtig wäre. Nur dann erfolgt die Meldung und automatisch damit der Hinweis zum Statusfeststellungsverfahren.
Wollten Sie den GF erst einmal nicht sv-pflichtig machen, weil Sie der Meinung sind, er wäre es auch nicht, dann müssen Sie das Statusfeststellungsverfahren selbst anfragen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
die SV-Meldung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens wird nur erstellt bei einer Abmeldung und einer anschließenden Neuanmeldung des Arbeitnehmers/Gesellschafters.
Eine alleinige Umschlüsselung löst m.E. keine SV-Meldung aus.
Viele Grüße
M. Sürth
Hallo Community,
gibt es im oben geschilderten Problem schon neue Erkenntnisse?
Viele Grüße
S.Lang
Hallo,
m.W. wird das Statuskennzeichen nur bei einer Anmeldung übermittelt und damit das Statusfeststellungsverfahren ausgelöst.
In anderen Fällen müssen Sie es selbst einleiten (oder abwarten, bis dieses bei der nächsten Betriebsprüfung "von amtswegen" durchgeführt wird).
Gruß, vw
Ich steh da auch auf dem Schlauch: ich muss den 100%-Gesellschafter-Geschäftsführer erstmal sv-pflichtig schlüsseln, damit die GDA 10 für die Statusfeststellung übermittelt wird.
Da die Statusfeststellung obligatorisch ist, komme ich da ja auch nicht drum herum. Soweit, so gut, kann ich machen.
Mein Problem beginnt jetzt: ich weiß ja, dass dieser Mensch mit Schlüsselung 900 usw. abzurechnen sein wird. Wenn ich jetzt aber umschlüssele, wird eine Stornomitteilung erstellt und die Statusfeststellung eben storniert. Ich muss also bis zum Abschluss des Verfahrens "falsche" Abrechnungen erstellen, weil ich erst mit der Mitteilung durch die Clearingstelle den Storno machen darf?
Ich arbeite mit LODAS und bin "nur" Steuerberater, so dass ich das Feststellungsverfahren auch nicht begleiten darf.
Ich würde hier kein Statusfeststellungsverfahren über die DEÜV-Anmeldung anstoßen, sondern die vermutlich korrekte Schlüsselung und Abrechnung vornehmen.
Dem Mandanten würde ich das Formular der Deutschen Rentenversicherung als pdf mit Erläuterungen zur Verfügung stellen. Die persönlichen Daten, die benötigten Unterlagen usw. dürfen Sie ja zusammenstellen. Damit erfolgt ja noch keine Rechtsberatung. Im Weiteren lösen Sie so Ihre Hinweispflicht bezüglich einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.
Eine klare rechtliche Falschbeurteilung, nur um die SV-Meldung entsprechend zu machen, würde ich nicht vornehmen. Das ist aus meiner Sicht auch nicht Intention des Gesetzgebers mit der Kennzeichnung der DEÜV-Meldung. Hier geht es nach meiner Kenntnis darum, einen vermeintlich sv-pflichtigen Geschäftsführer davor zu schützen, dass er glaubt, sv-pflichtig zu sein.
Danke, das werde ich zukünftig so machen.