Ich steh da auch auf dem Schlauch: ich muss den 100%-Gesellschafter-Geschäftsführer erstmal sv-pflichtig schlüsseln, damit die GDA 10 für die Statusfeststellung übermittelt wird. Da die Statusfeststellung obligatorisch ist, komme ich da ja auch nicht drum herum. Soweit, so gut, kann ich machen. Mein Problem beginnt jetzt: ich weiß ja, dass dieser Mensch mit Schlüsselung 900 usw. abzurechnen sein wird. Wenn ich jetzt aber umschlüssele, wird eine Stornomitteilung erstellt und die Statusfeststellung eben storniert. Ich muss also bis zum Abschluss des Verfahrens "falsche" Abrechnungen erstellen, weil ich erst mit der Mitteilung durch die Clearingstelle den Storno machen darf? Ich arbeite mit LODAS und bin "nur" Steuerberater, so dass ich das Feststellungsverfahren auch nicht begleiten darf.
... Mehr anzeigen