Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im Malergewerbe einen geringfügig Beschäftigten, der 2-mal die Woche arbeitet. Die Urlaubsstatistik enthält immer den Urlaubsanspruch von 25 Tagen.
Was müssen wir tun, damit nur der anteilige Urlaubsanspruch von 10 Tagen aufgeführt wird?
Vielen Dank für die Hilfe.
Laura Hundhausen
Hallo Frau Hundhausen,
bei Ein- bzw. Austritt während des Monats oder wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder durchschnittlich auf weniger als 5 Arbeitstage pro Woche verteilt ist (Aushilfen / Teilzeit), ist eine manuelle Korrektur des Urlaubstage-Anspruchs vorzunehmen.
Eine automatische Berechnung ist programmseitig nicht möglich, da in den Tarifverträgen keine klare Vorgehensweise zu diesen Sachverhalten beschrieben wird.
Da aus Ihrer Anfrage nicht hervorgeht mit welchem Programm sie arbeiten, finden Sie unten stehend für beide Programme die jeweilige Vorgehensweise.
Für das Programm LODAS:
Ist die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeitstage pro Woche verteilt, sind die monatlich auflaufenden Anspruchstage unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen in der Registerkarte Standard mit BS 88 negativ zu erfassen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument 5303131 unter Punkt 3.1.4.4 Korrektur Urlaubstage.
Für das Programm Lohn und Gehalt:
Wählen Sie zunächst den Menüpunkt Mitarbeiter | Bewegungsdaten | Monatsstammdaten, Registerkarte Baulohn, wenn für den Mitarbeiter keine regelmäßige Arbeitszeit vereinbart ist.
Die zu kürzenden Urlaubstage erfassen Sie im Minus im Feld Korrektur von Urlaubstagen (im Malergewerbe und bei Jugendlichen im Bauhauptgewerbe) für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Die Eingabe ist nur mit ganzen Tagen möglich.
Weitere Detailinformationen sind im Dokument 5303132 unter Punkt 4.3.4 Urlaubstage korrigieren beschrieben.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl, oder jemand der sich mit dem Malergewerbe auskennt 🙂
wir haben auch einen Mitarbeiter in Teilzeit (4 Tage Woche 25:5x4=20) im Malergewerbe.
Eintritt im September
Wenn ich diesen abrechne, geht das Programm von einer Vollzeitstelle aus (25 Tage Urlaubsanspruch)
Soweit ist es mir klar.
Lt. Dok. 5303131 muss man eine Korrektur der Urlaubstage vornehmen.
ich habe - 1 BS 88 Registerkarte Standard vorgenommen.
Vorher waren es 2 Tage, jetzt nur noch 1 Tag, jedoch der Urlaubsbetrag bleibt gleich. Muss ich diesen nicht auch noch korrigieren?
Eintritt September anteilig Anspruch 20:12x4 Mo = 6,67 , wie geht es dann wenn ich mtl. nur 1 Tag habe, dass sind von Sept - Dez (4Mo) 4 Tage?
Irgendwie verstehe ich es nicht oder ich denke zu kompliziert.
Kann mir jemand sagen, was ich tun muss?
Vielen Dank
Der entstandene Urlaubsgeldbetrag richtet sich nach dem Bruttolohn. Die Anzahl der erreichten/verwendeten Urlaubstage ist da ohne Bedeutung.
Guten Morgen,
soweit verstehe ist es, jedoch steht lt. Dok. 5303131 (siehe Anhang), das die Urlaubstage korrigiert werden müssen. Sonst hätte der Teilzeitbeschäftigte (Beginn 1.9.2021) lt. Abrechnung 2 Tage Urlaub sich erarbeitet, dass sind bis Dezember 8 Tage , aber Anspruch hätte er nur für 6,67 Tage....
Im Anhang eine Info von der Malerkasse "es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung"
Zur Zeit stehen bei mir 2 Tage /Bruttoarbeitlohn x 9,5= x € Urlaub....
Muss ich nicht die 2 Tage Urlaub korrigieren. ?
Wenn ja, steht jetzt bei mir nur 1 Tag (bis Dez. sind es dann 4 Tage), Anspruch hätte er aber 6,67 (gerundet ?)
Ich stehe auf der Leitung🙄.
Viele Grüße
Hallo,
bei einem Maler gibt es nur volle Urlaubstage, d.h. es wird kaufmännisch gerundet.
LODAS ermittelt für jeden Monat zwei Urlaubstage. Wenn von September bis Dezember nur vier Tage Anspruch gebildet werden sollen, muss in jedem Monat eine Korrektur erfolgen. Hierzu erfassen Sie, wie in dem Dokument beschrieben, unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Standard die monatlich auflaufenden Anspruchstage mit BS 88 im Minus.
Vielen Dank, so habe ich es gemacht und mit der Malerkasse so abgeklärt.
VG