Hallo,
ich bekomme jetzt bei der Lohnabrechnung März 2024 in Lodas durch die Rückrechnung ab 01.01.2024 wegen dem angepassten Steuer PAP auch für ausgeschiedene Mitarbeiter Rückrechnungen mit einer Lohn-Überzahlung. Lt. Datev sollten die ausgeschiedenen nur durch manuell angestoßene Nachberechnungen ausgegeben werden. Dies wurde jedoch nicht gemacht. Kann ich die Lohnabrechnungen der ausgeschiedenen Mitarbeiter unterdrücken?
Vielen Dank für eine baldige Rückmeldung und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
setze die ausgeschiedenen MA unter:
Personaldaten -> Schnellerfassung -> Beschäftigung -> Zuordnung zur Abrechnungsgruppe auf: Vorwegabrechnung, vor Erstabrechnung komplett oder Gruppe 1.
Dann werden diese MA in der laufenden Abrechnung nicht angefasst.
Grüße
Greese
Ich würde aber mal gucken, ob die Nachberechnung einen Sinn hatte.
Wenn z.B. für die Monate nach AU-Zeiten nachträglich für einen U1-Antrag erfasst wurden, wird auf jeden Fall eine Nachberechnung gemacht.
Wenn man die AN dann auf Vorwegabrechnung schlüsselt, wird auch kein U1-Antrag übermittelt.
@Uwe_Lutz schrieb:Ich würde aber mal gucken, ob die Nachberechnung einen Sinn hatte.
Wenn z.B. für die Monate nach AU-Zeiten nachträglich für einen U1-Antrag erfasst wurden, wird auf jeden Fall eine Nachberechnung gemacht.
Wenn man die AN dann auf Vorwegabrechnung schlüsselt, wird auch kein U1-Antrag übermittelt.
Hallo Herr Lutz,
das ist noch einmal ein wichtiger Hinweis. Vielen Dank dafür.
Grüße
Greese
Super, vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten. Bei dem AN handelte es sich um einen Gehaltsempfänger, der weder U1-Antrag hatte noch Änderungen in den Stammdaten. Es wird eine LSt-Nachzahlung ausgewiesen, die wir mit Sicherheit vom AN nicht zurück bekommen. Ich werde ihn auf Vorwegabrechnung oder 1.Gruppe umschlüsseln, damit die Abrechnung unterdrückt wird.
Vielen Dank und viele Grüße
So wie ich das sehe werden die Nachberechnungen nur dann erstellt, wenn das Austrittsdatum der 29.02.2024 ist. Wir hatten genau diese Fälle auch und wenn das Austrittsdatum <> 29.02.2024 ist werden keine Nachberechnungen erstellt. Ich glaube, DATEV hat hier ein Problem mit dem Schaltjahr.
Die Nachberechnung die es in meinem Fall ausgegeben hatte, war für Januar 2024. Austrittsdatum des AN 31.01.2024. Wie gesagt ohne U1, ohne Änderungen in den Personalstammdaten. Somit kann man das evtl. nicht generell auf den 29.02. festlegen?
Eventuell gab es eine Änderung in den Mandantenstammdaten, die eine Nachberechnung auslösen muss, die aber eigentlich keine Auswirkung auf den MA gehabt hätte?
Wenn z.B. eine Lohnart nachträglich im Januar umbenannt worden wäre, könnte eine NB erzwungen sein, die dann auch die LSt neu berechnet. Das nur als Beispiel zu verstehen, ich weiß nicht, ob die alleinige Umbenennung eine NB auslöst.
Für eine Krankenkasse könnte z.B. der Umlagesatz rückwirkend geändert worden sein. Auch keine Auswirkung beim MA, aber vermutlich eine Nachberechnung.
Wenn es aber weder in den Personal- noch in den Mandantenstammdaten einen Hinweis auf eine Änderung gibt....