Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei einer Mitarbeiterin (Midijob) eine Nachberechnung für den Monat Januar gemacht, mit zwei Änderungen:
1. Ich habe Krankengeld vom 17. - 31.01.2022, wegen Kinderpflege eingetragen.
2. Sie war selbst noch einen Tag mit 4 Stunden krank, deshalb habe ich 4 Stunden beim normalen Stundenlohn abgezogen und 4 Krankheitsstunden mit aufgenommen.
Nun zieht mir Lodas 31,98 € mehr an Sozialversicherungsbeiträgen ab. Wie kommt das zu Stande?
Anbei die Abrechnung Januar und die Nachberechnung Januar.
Vielen Dank schon im Voraus.
Moin,
ich würd jetzt mal so ganz locker aus der Hüfte schiessen.. wenn die Stundenvergütung durch eine Unterbrechung (hier Kind krank) nicht gekürzt wird, ergibt sich (theoretisch) für den ganzen Monat auch ein höheres SV-Brutto. Die Stunden an denen Kind krank eingetragen wird, müssen natürlich gekürzt werden.
Gruß
Flitze
Hallo Laura,
nach Eingabe der Unterbrechung haben sich die SV-Tage von 30 auf 16 verringert, deshalb wahrscheinlich die Abzüge zur SV.
Beste Grüße.
Hallo,
ich habe das Problem, das hier beschrieben wurde, ebenso in einer Lohnabrechnung eines Stundenlöhners und wohl gerade einen Denkfehler:
- Habe 85 Stunden ursprünglich abgerechnet und nun nachträglich eine Unterbrechung wegen Kinderpflege mit Krankengeld angelegt. Hierdurch haben sich die SV Tage von 30 auf 27 Tage verringert. Die 85 Stunden wurden nicht gekürzt in der Nachberechnung.
In meinem Beispiel wurden auch SV Beiträge nachberechnet. Stehe gerade auf dem berühmten Schlauch:
Warum fällt mehr SV Beitrag an, wenn es weniger SV Tage sind als ursprünglich?
@OlafB schrieb:
Warum fällt mehr SV Beitrag an, wenn es weniger SV Tage sind als ursprünglich?
Meine Idee wäre, dass es eine Tätigkeit im Übergangsbereich ist. Wenn die 85 Stunden jetzt in 27 statt in 30 Tagen erarbeitet wurde, erhöht sich die beitragspflichtige Einnahme, so dass mehr Sozialversicherung einzubehalten ist.
@OlafB schrieb:Die 85 Stunden wurden nicht gekürzt in der Nachberechnung.
Bewegungsdaten werden im übrigen durch eine Unterbrechung nie angepasst. Hier geht das Programm davon aus, dass Sie gleich die richtigen Werte erfassen.
Guten Morgen Olaf,
in deinem Fall musst du die Arbeitsstunden manuell kürzen, wenn vorher die Stunden für das Kinderkrankengeld in den 85 Stunden enthalten war.
Außerdem musst du mit der fiktiven Kinderkrankengeld Lohnart (ich glaub das ist die 145) die Stunden manuell einbuchen, damit eine EEL-Meldung erstellt werden kann.
Hallo @OlafB,
wie @Uwe_Lutz richtig angemerkt hat, werden über Bewegungsdaten erfasste Stunden durch eine Unterbrechung nicht gekürzt. Dies erfolgt nur bei Festbezügen.
In den Bewegungsdaten müssen Sie über Nachberechnung Standard die Arbeitsstunden reduzieren.
Wenn die Stammlohnart 144 Fikt. Entg. Kind krank noch nicht im Mandanten vorhanden ist, müssen Sie diese noch im betreffenden Bearbeitungsmonat hinterlegen.
Eine manuelle Buchung mit dieser Lohnart ist möglich, aber nicht notwendig.
Ich danke für die Unterstützung und die Hinweise. Das hat geklappt!