Ich habe die Daten wie in diesem Dokument unter 2.3 beschrieben eingetragen:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1003716
d.h.
- gearbeitete Stunden mit regulärer Lohnart in den Erfassungstabellen eingetragen
- wegen Krankheit ausgefallene Stunden mit LA 145 in den Erfassungstabellen eingetragen
- Fehlzeiten eingetragen
- Letzter Arbeitstag eingetragen
Bei Abrechnung kommen zahlreiche Fehlermeldungen, weil keine Arbeitszeit hinterlegt sei. Eine regelmäßige Arbeitszeit ist natürlich nicht hinterlegt, weil Stundenlohnempfänger ja unregelmäßig arbeiten. Das DATEV-Dokument sagt auch nichts davon, dass die Arbeitszeit hinterlegt werden müsse. Die AAG-Berechnung soll ja hier anhand der explizit eingetragenen Ausfallstunden erfolgen.
Hat jemand eine Idee, was die Ursache der Fehlermeldung ist und wie man das lösen kann?
Haben Sie auch die Entlohnungsart "Stundenlohnempfänger" hinterlegt?
Ansonsten hilft es, wenn Sie einen Screenshot der Fehlermeldung einstellen könnten, damit man sehen kann was genau der Fehler ist.
Ja, Entlohnungsforum ist Stundenlohn.
Anbei die Fehlermeldungen.
Stammlohnart 145 rechnet standardmäßig mit dem Durchschnittsspeicher (siehe Berechnungsvorschriften > Faktorschlüssel). Bitte prüfen Sie Ihre Lohnarten entsprechend ob diese korrekt für den Durchschnittsspeicher geschlüsselt sind. Andernfalls kann kein fortgezahltes Arbeitsentgelt ermittelt werden.
Prüfen Sie mal die Lohnart 145 ob diese bei Ihnen zu 100% erstattungsfähig ist. Eventuell passen hier die Stammdaten zu der Lohnart bei Ihnen im System nicht.
Ja, ist voll erstattungsfähig. Ist ja alles voreingestellt bei der Stammlohnart 145.
Hallo,
wenn Sie einen Stundenlohnempfänger haben, der unregelmäßig arbeitet und Sie aus diesen Grund keine Verteilung der Wochenarbeitszeit erfasst haben, dann können Sie unter Personalstammdaten - Soll-Arbeitszeit in der jeweiligen Kalenderwoche die Stunden hinterlegen.
Dann sollte auch der AAG-Antrag gestellt werden.
Wobei doch auch eigentlich bei einem Stundenlohnempfänger die wöchentliche Arbeitszeit und Ihre Verteilung vereinbart sein sollte (z.B. 5 AT x 8,00 Std. = 40,00 Wochenstunden) und so in den PSD zu erfassen ist.
Viele Grüße
wozu gebe ich denn die ausgefallenen Stunden mit der Lohnart 145 an, wenn die AAG-Erstattung anhand der regelmäßigen Arbeitszeit nach Kalendertagen berechnet wird? Das ergibt doch irgendwie gar keinen Sinn.