Ein freundliches Hallo aus Köln,
ich benötige mal wieder die Hilfe der erfahrenen Lohnbuchhalter/innen.
Den Fall hatte ich bisher noch nie:
Einer unserer Mitarbeiter (gewerblich) ist nun über 6 Wochen krank (ab 14.11.) Nun setze ich ihn im Kalendarium auf K6. Aber wie bekommt nun die Krankenkasse die erforderlichen Zahlen für die Berechnung des Krankengeldes? Erst wenn der Monat zu Ende ist und ich abrechne? Oder muss ich den Mitarbeiter vorher abrechnen?
Vorab schon mal vielen Dank für die Hilfe.
Freundliche Grüße
Monika Mustin
Hallo Frau Mustin,
es ist immer hilfreich, wenn in der Überschrift vermerkt ist, mit welchem Lohnprogramm Sie abrechnen. Das hilft Helfenden und Suchenden. Sie können die Überschrift auch noch nachträglich ändern.
In Lohn und Gehalt können Sie die Bescheinigung über den Punkt "Abrechnung - DÜ-Entgeltersatzleistungen" vorab erzeugen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Frau Mustin,
bei LODAS wird diese Meldung immer erst mit der Lohnabrechnung erstellt.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
der Mitarbeiter ist bis einschl. 11.11.2016 in der Lfz. D. h. ich warte bis zum 30.11. und rechne dann ab? Oder kann ich jetzt schon eine Vorwegabrechnung machen?
LG
Monika Mustin
Hallo Frau Mustin,
Sie können es machen wie es für Sie am besten ist.
Für eine Vorwegabrechnung müssen Sie jedoch vorher bei dem entsprechenden Mitarbeiter in der Schnellerfassung unter dem Register "Beschäftigung" bei Zuordnung zur Abrechnungsgruppe die "Vorwegabrechnung vor Erstabrechnung komplett..." auswählen. Da dies sonst nicht möglich ist. Außerdem müssen Sie beim Daten senden drauf achten, dass "Vorwegabrechnung" eingestellt ist und nicht "Erstabrechnung komplett".
Des Weiteren müssen Sie dann im Folgemonat die Zuordnung wieder rückgängig machen.
Ich persönliche mache dies immer erst mit der normalen Abrechnung und vertröste die Krankenkasse solange. Da es doch ein bisschen Aufwendig ist.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
vielen Dank für Ihre Hilfe. So mache ich das.
Was würde ich nur immer wieder ohne diese nette Hilfe hier machen.
Noch einen schönen Rest-Arbeitstag.
Freundliche Grüße
Monika Mustin
Hallo zusammen,
vielen Dank für die hilfreichen Beiträge.
Ich möchte hierzu ergänzen, dass auch in LODAS ein Entgeltersatzleistungs-Antrag (EEL-Antrag) vor der Abrechnung übermittelt werden kann.
Öffnen Sie dazu den Mitarbeiter in dem Monat, ab dem er unterbrochen ist. In Ihrem Fall Frau Mustin, im Bearbeitungsmonat 11/2016. Wählen Sie in der Menüleiste den Punkt Mitarbeiter | DÜ Entgeltersatzleistung. Es öffnet sich ein weiteres Fenster, welches Sie mit der Schaltfläche „Anforderung senden“ bestätigen. Daraufhin wird die erfasste Fehlzeit an das Rechenzentrum übermittelt und nach erfolgter Verarbeitung der EEL-Antrag an die Krankenkasse übermittelt.
Achtung: Das gilt nicht für EEL-Meldung Kinderpflege-Krankengeld und Kinderpflege Verletztengeld. Die Berechnung erfolgt auf Basis des tatsächlich während der Fehlzeit ausgefallenen Entgelts und erfordert deshalb eine Lohnabrechnung.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
es muss aus meiner Sicht noch etwas ergänzt werden, weil dieser Fall gerade erst aufgetreten ist:
Wird vor dem Abruf der EEL eine rückwirkende Steuerklassenänderung eingespielt, berücksichtigt das Programm diese nicht. Im vorliegenden Fall wurde für 11/2016 ein Abruf wegen Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstellt. Ein paar Tage davor war eine Steuerklassenänderung mit Rückwirkung auf 09/2016 per ELStAM eingespielt worden. Die Berechnung des Nettos für den MuG-Zuschuss wurde aber der Basis der "alten" Steuermerkmale durchgeführt.
Viele Grüße
Hallo Frau Heinlein,
vielen Dank für Ihre Erläuterung.
Nun muss ich als unerfahrene Sachbearbeiterin in Sachen Löhnen aber noch einmal nachhaken (es ist halt einfach blöd, wenn man solche Sonderfälle behandelt...das "normale" klappt mittlerweile Dank DATEV echt super).
Ich möchte ja nicht den Antrag auf EEL vor der Abrechnung erzeugen, sondern die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld für die Krankenkasse....oder ist das dasselbe ??
Freundliche Grüße aus Köln
Monika Mustin
Hallo Frau Mustin,
ja, das ist dasselbe (EEL = Entgeltersatzleistungen).
Ich würde allerdings vor der Übermittlung des Antrags einmal eine Probeabrechnung für den Mitarbeiter erstellen (für die ganz normale Abrechnung). Dann erhalten Sie auch den EEL-Antrag als Auswertung im Rahmen der Probeabrechnung und können diesen prüfen.
Wenn alles stimmt, kann der Antrag so übermittelt werden, wie Frau Heinlein dies schrieb.
Wenn allerdings Korrekturen in den Vormonaten erforderlich werden, die für den Antrag notwendig sind, ist die Übermittlung erst mit der Abrechnung möglich, wenn die Daten entsprechend in der Abrechnung korrigiert wurden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ein freundliches Hallo aus Köln,
es hat hervorragend funktioniert.
Vielen Dank für die Hilfe....und bis zum nächsten Mal
Monika Mustin