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Lodas BAV AG-Zuschuss 430,38 und AN-Anteil Gehaltsumwandlung 83,41, wie einrichten?

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letzte Antwort am 20.01.2022 15:15:25 von Wolfgang_Stein
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lll
Einsteiger
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Ich habe folgendes eingegeben:

AG-Pflichtzuschuss 515,98%

AG-Anteil 430,38

Gehaltsumwandlung 83,41

 

Auf der Probeabrechnungen steht:

891 AG-Zus lfd. stfrei 4,30

901 AG lfd stfrei 430,38

911 AN lfd stfrei -83,41

914 Umwandlung +83,41

 

Das scheint mir nicht zu stimmen. In 2022 bis € 564/M stfrei, und bis 282/M SVfrei. 

In meinem Fall wäre 430,38 AG-Zuschuss komplett frei, aber davon 282 SV-pflichtig und 148,38 SVfrei.

 

Wo habe ich falsch eingerichtet?

 

Vielen Dank für die Unterstützung.

 

pogo
Meister
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St- und sv-pflichtig wird erst abgerechnet, wenn der jeweilige Jahresfreibetrag überschritten wird.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


LODAS rechnet, wie von pogo beschrieben automatisch SV- bzw. steuerpflichtig ab, sobald die Jahresfreibeträge von 4 bzw. 8% der RV- Beitragsbemessungsgrenze erreicht wurden. 
Gerne schauen wir uns Ihren Fall gemeinsam an.

Wenden Sie sich dazu über unsere anderen Servicekanäle an uns. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lll
Einsteiger
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich war sofort beruhigt, nachdem ich Ihre Antwort gelesen habe. 🙂

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lll
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort.

Eine andere Frage wäre:

Der Gesamtbetrag (AG- u. AN-Anteil) soll insgesamt 430,38 + 83,41 sein. Wie ich bisher eingerichtet habe, ist der Gesamtbetrag 430,38 + 83,41 + 4,30. Also 4,30 zu viel.

Ich lösche die Eingabe im Feld "AG-Pflichtzuschuss 515,98%", und komme auf

901 AG lfd stfrei 430,38

911 AN lfd stfrei -83,41

914 Umwandlung +83,41

So ist richtig, oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


wenn nur ein lfd. steuer- und sv-freier Arbeitgeber-Anteil in Höhe von 430,38 Euro und eine lfd. steuer- und sv-freie Gehaltsumwandlung in Höhe von 83,41 Euro abgerechnet werden soll, sind die Lohnarten 901, 911 und 914 richtig.


Prüfen Sie für die Abrechnung ab 01/2022, ob der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bereits durch den Arbeitgeber-Anteil von 430,38 Euro gezahlt wird oder ob entsprechende Vereinbarungen dazu getroffen wurden.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lll
Einsteiger
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Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.

Ich wundere mich nur, dass auf dem Auswertung 80 "Buchungsbeleg" LA 901, 911 und 914 kein Gegenkonto (0000) hat (Konto ist Verrrechnungskonto 1755). Die Gegenbuchungen haben auch 0000. Ich dachte, wenn ich bAV mit Assistent-Tool eingerichtet habe, wären die Buchungen automatisch da. Habe ich was falsches gemacht?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

die Konten müssen separat hinterlegt werden. Dies können Sie unter Mandantendaten I Finanzbuchführung I Buchungsbeleg Kontenverwaltung vornehmen.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.01.2022 15:15:25 von Wolfgang_Stein
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