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Lodas, Ausländischer Mitarbeiter, SV + Elstam

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letzte Antwort am 24.10.2024 13:32:33 von Claudia-
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Sano80
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Hallo zusammen,

 

ein Mitarbeiter aus Ungarn fängt Anfang November in Deutschland an. Seine Wohnhaft ist in Ungarn.

Er war 2018 über ein anderes Unternehmen bereits einmal in DE tätig und war auch in DE gemeldet, danach ist er wieder zurück nach Ungarn, bei der SV wurde er abgemeldet und hat seine Karte zurückgegeben.

 

Ich habe den Mitarbeiter bereits angelegt und habe trotzdem eine Versicherungsnummernabfrage und Elstam-abfrage an das RZ gesendet.

 

Wann bekomme ich frühestens die Rückmeldung vom RZ und sollte die Rückmeldung nichts ergeben, wird der Mitarbeiter mit der ersten Lohnverrechnung automatisch beim Finanzamt und bei einer Krankenkasse der Wahl angemeldet oder sollte ich das im Vorhinein über Elstam und SV-Meldeportal machen?

 

Vorab vielen Dank!

rschoepe
Experte
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Die Rückmeldung zur SV-Nummer kann heute schon da sein, die DRV ist relativ fix, wenn die Daten (noch) stimmen. Anmeldung zur Steuer hast du mit der ELStAM-Abfrage schon gemacht, Meldung an die hinterlegte Krankenkasse geht mit der ersten Abrechnung raus. Wobei er sich selbst dort anmelden muss, sonst sagen die "kennen wir nicht". 😉 (Das wäre ja noch schöner, wenn der AG dich einfach bei irgendeiner Krankenkasse anmelden könnte, und du musst es ausbaden.)

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Uwe_Lutz
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@rschoepe  schrieb:

Anmeldung zur Steuer hast du mit der ELStAM-Abfrage schon gemacht,


Wobei diese erst am ersten Arbeitstag an die Finanzverwaltung übermittelt wird, so dass vorher auch keine Rückmeldung kommen kann.

 

Allerdings könnte diese Meldung u.U. "ins Leere" laufen und eine Fehlermeldung zurückkommen, wenn der Mitarbeiter in Deutschland noch nicht wieder bei der Meldebehörde angemeldet ist.

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jena
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@rschoepe  schrieb:

(...) Wobei er sich selbst dort anmelden muss, sonst sagen die "kennen wir nicht". (Das wäre ja noch schöner, wenn der AG dich einfach bei irgendeiner Krankenkasse anmelden könnte, und du musst es ausbaden.)


im Zweifel muss der AG aber die Krankenkasse aussuchen, wenn der Arbeitnehmer nicht aus dem Quark kommt und was sagt https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/versicherungspflicht-und-freiheit/krankenkasse-fuer-mitarbeiter-waehlen-2034290

 

Gibt es keine "letzte Krankenkasse", weil Mitarbeitende zum Beispiel aus einem anderen Land zugezogen sind, bestimmen Sie als Arbeitgeber die Krankenkasse.

Claudia-
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Wenn ich einen neuen Mitarbeiter anlege und dann ihn vor Beginn zum Tag X bei ELSTAM anmelde, dann bekomme ich auch schon vor dem Tag X die Steuerklasse zurückgemeldet. Sofern Deutschland Daten vorliegen. 

 

Hier sollte man auch klären, wie lange der Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet und eventuell das DBA prüfen. 

 

Die Abfrage der RV-Nummer ist keine Anmeldung bei einer Krankenkasse. Dies sollte er dringend selbst tun und dir mitteilen, wo er sich angemeldet hat. Notfalls kannst du ihn dabei unterstützen. (Funktioniert aber nicht über Lodas, sondern nur mit direktem Kontakt zur Krankenkasse)

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Uwe_Lutz
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@Claudia-  schrieb:

Wenn ich einen neuen Mitarbeiter anlege und dann ihn vor Beginn zum Tag X bei ELSTAM anmelde, dann bekomme ich auch schon vor dem Tag X die Steuerklasse zurückgemeldet.


DATEV ist da anderer Ansicht. Im Dokument Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS - DATEV Hilfe-Center heißt es:

 

3.1.1 Neueintritt - Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers

Neuen Arbeitnehmer anmelden

Ein neuer Arbeitnehmer tritt ein.

Wenn der Arbeitnehmer nach Steuermerkmalen abzurechnen ist:

  • Muss er für das ELStAM-Verfahren angemeldet werden

  • Die Anmeldung ist erst mit Beschäftigungsbeginn möglich

  • Wenn die Anmeldung und / oder die Abrechnung vor dem Eintritt durchgeführt wird, wird die Anmeldung im Rechenzentrum gespeichert und zum Termin des Eintritts übermittelt

Und die Finanzverwaltung gibt auf der ELSTER-Seite folgenden Hinweis:

 

Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab dem Tag des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses möglich. Ein früherer Abruf ist datenschutzrechtlich unzulässig und wird mit dem Verfahrenshinweis 552025201 („Keine Anmeldung vor Beschäftigungsbeginn möglich“) zurückgewiesen. Die gesetzliche Grundlage dazu ist in § 39e Abs. 4 Satz 2 EStG geregelt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

Claudia-
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Hallo Uwe,

 

das ist dann echt seltsam. Denn es funktioniert. Wie in DATEV geschrieben Punkt 3.1.1.1

Klar wird der Mitarbeiter erst zum Tag X auch angemeldet, aber ich bekomme immer schon vor der Lohnabrechnung die Steuerklasse zurückgemeldet. Das das eventuell rechtlich nicht zulässig ist, war mir nicht bekannt. 

Aber warum bietet Datev es dann an, wenn es nicht erlaubt ist?

Ich finde es jedenfalls sinnvoll.

Auf alle Fälle sind Anmeldung und Abruf der Merkmale zweierlei Paar Schuhe.

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jena
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Rechnest du denn Löhne in der Zukunft ab?

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Claudia-
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Hallo jena, 

 

das ist ein guter Hinweis. 

Damit funktioniert das ganze.

 

Mitarbeiter fängt am 01. eines Monats an, dann wird er in Lodas eingerichtet und ich mache die Elstam Abfrage. Bis zur Lohnabrechnung am Ende des Monats habe ich dann immer schon die passende Rückmeldung. Also alles korrekt und rechtzeitig vor der Abrechnung da. 😉

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Uwe_Lutz
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@Claudia-  schrieb:

 

Klar wird der Mitarbeiter erst zum Tag X auch angemeldet, aber ich bekomme immer schon vor der Lohnabrechnung die Steuerklasse zurückgemeldet.


Vor der Lohnabrechnung ist die Rückmeldung kein Problem, aber nicht vor dem Beginn der Beschäftigung.

 

Und hier im Thread ging es ja um einen Mitarbeiter, der am 01.11.2024 anfängt, so dass die Rückmeldung auch erst nach dem 01.11.2024 kommen kann.

Sano80
Beginner
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Danke für die Rückmeldungen.

 

Mir ist dass mit der Anmeldung bei der Krankenkassa aber immer noch unklar.

 

Meine Kollegin meinte auch, dass die Anmeldung bei der Krankenkasse automatisch mit der ersten Lv erfolgt, auch wenn der Mitarbeiter keine SV Nummer hat.

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Claudia-
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Die DEÜV Meldung geht raus. Diese besagt aber nur das Mitarbeiter XY bei dir beschäftigt ist und was er für Abgaben hat. Dies ist aber keiner Anmeldung als Mitglied bei einer Krankenkasse gleichzusetzen. Da könnte ja jeder kommen und seinen Nachbarn mal schnell woanders anmelden.

 

Die Krankenkasse wird dir dann zurückmelden das er dort nicht versichert ist, da sie ihn in ihrem System nicht führen.

Bis dahin habt ihr dann erstmal nur gezahlt. Aber versichert ist er trotzdem dort nicht.

 

Sollte er bei der Krankenkasse im System bereits als Mitglied geführt werden, dann ist das ohne SV-Nummer auch erstmal kein Problem, da die Krankenkassen das meist erkennen bzw. sich die RV-Nummer auch holen können.

 

 

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letzte Antwort am 24.10.2024 13:32:33 von Claudia-
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