Hallo zusammen,
ich bräuchte noch mal Unterstützung.
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund der Organisation eines Pflegeplatzes für Angehörige freigestellt wird, stehen ihm ja 10 Tage zu bzw. aktuell aufgrund neuer Corona Verordnungen sogar 20 Tage zu. Sofern der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet, hat diese Person Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
In Lodas gibt es nun die Fehlzeiten
-Kurzzeitige Pflege
-Pflegeunterstützungsgeld
In dem Dokument 1003993 gibt es zwar Beschreibungen der Meldegründe, das hilft mir aber nicht so recht weiter. Und in dem Dokument 1001710 steht, dass die Abwesenheit Kurzzeitige Pflege zu erfassen sei. Zu der Abwesenheit Pflegeunterstützungsgeld kann ich keine weiteren Beschreibungen finden, wann diese dann überhaupt zu erfassen ist.
In beiden Fällen wird doch das Entgelt auch gekürzt?
Woher weiß ich, welche ich nehmen muss bzw. welche nun richtig ist? Ich kann nicht so recht erkennen, in wie fern sich diese nun unterscheiden bzw. welche richtig sein soll.
Denn auch bei der kurzzeitigen Pflege bekommt die Person doch Pflegeunterstützungsgeld?
Kann mich da jemand aufklären?
Vielen Dank vorab!
Hallo!
Ich habe das gleiche Problem. Gibt es hierauf mittlerewile eine Antwort?
LG Simone
Gibt es in der Probeabrechnung/in dem Hinweis- und Fehlerprotokoll dazu Unterschiede?
Nein, es ist alles identisch!
Hallo,
die Fehlzeit kurzzeitige Pflege hinterlegen Sie, wenn ein naher Angehöriger eines Arbeitnehmers plötzlich Pflege oder Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen braucht ohne Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (§ 2 Abs. 1 PflegeZG). Bei Abrechnung dieser Fehlzeit werden die SV-Tage nicht gekürzt.
Anders bei der Fehlzeit Pflegeunterstützungsgeld, hier kommt es zu einer Kürzung der SV-Tage. Diese Fehlzeit verwenden Sie bei dem Bezug von Pflegeunterstützungsgeld.
Halten Sie ggf. mit der Krankenkasse Rücksprache, welche Fehlzeit in Ihrem Fall abzurechnen ist.
Hallo Frau Frohmeyer,
vielen Dank für die Antwort!