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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

silkek
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

ich bräuchte noch mal Unterstützung.

 

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund der Organisation eines Pflegeplatzes für Angehörige freigestellt wird, stehen ihm ja 10 Tage zu bzw. aktuell aufgrund neuer Corona Verordnungen sogar 20 Tage zu. Sofern der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet, hat diese Person Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

 

In Lodas gibt es nun die Fehlzeiten

 

-Kurzzeitige Pflege

-Pflegeunterstützungsgeld

 

In dem Dokument 1003993 gibt es zwar Beschreibungen der Meldegründe, das hilft mir aber nicht so recht weiter. Und in dem Dokument 1001710 steht, dass die Abwesenheit Kurzzeitige Pflege zu erfassen sei. Zu der Abwesenheit Pflegeunterstützungsgeld kann ich keine weiteren Beschreibungen finden, wann diese dann überhaupt zu erfassen ist.

 

In beiden Fällen wird doch das Entgelt auch gekürzt?

 

Woher weiß ich, welche ich nehmen muss bzw. welche nun richtig ist? Ich kann nicht so recht erkennen, in wie fern sich diese nun unterscheiden bzw. welche richtig sein soll. 

Denn auch bei der kurzzeitigen Pflege bekommt die Person doch Pflegeunterstützungsgeld?

 

Kann mich da jemand aufklären?

 

Vielen Dank vorab!

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