Wir haben festgestellt, dass die Lohnsteuerbescheinigungen 2021 dann fehlerhaft sind, wenn für den jeweiligen Mitarbeiter im Jahr 2020 eine Entschädigung wegen Quarantäne gerechnet wurde.
In Zeile 22 (AG-Anteil zur Rentenversicherung) wird der RV-Betrag, der in 2020 auf die Entschädigungsleistung entfallen ist, nochmals abgezogen. Telefonisch hat mir die DATEV gestern mitgeteilt, dass der Fehler erkannt wurde und für Abrechnungen seit dem ersten Verarbeitungslauf des 18.01.2022 nicht mehr auftritt. Dies betrifft aber nur Erstabrechnungen/Wiederholungsabrechnungen des Dezembers.
Lösung des Problemes soll sein, entweder Wdh-Abrechnung des Dezembers des jeweiligen Mitarbeiters vornehmen oder im Rahmen der Januar-Abrechnung per Hand die Nachberechnung anstoßen (1 -> 96 Schlüsselung). Es ist bei Nachberechnung aber darauf zu achten, dass das Entstehungsprinzip hinterlegt wird.
Heißt das, ich muss spätestens bis morgen die NB anstoßen oder wenn ich später berichtigen möchte vor der Januarabrechnung eine Wdh-Abrechnung erstellen?
Wie stoße ich die Berichtigung der LSt-Bescheinigung für Mitarbeiter an, die im laufenden Jahr 2021 ausgetreten sind? Ein Hilfedokument habe ich nicht gefunden.
Wie soll man das als Arbeitnehmer nachprüfen können?
Überlege gerade ob das auch mich betrifft...
@Moonshine schrieb:Wie soll man das als Arbeitnehmer nachprüfen können?
Überlege gerade ob das auch mich betrifft...
AG/AN-Anteil zur RV muss gleich hoch sein, sofern in 2021 keine Besonderheiten (KUG, Mutterschaft, Übergangsbereich...) vorlagen.
Vielen Dank für den Hinweis!
Ich hatte auch einige AN auf die das zutraf und jetzt eine Nachberechnung anstoße - hätte ich sonst nicht gemerkt.
Eigentlich müsste doch dazu auch von DATEV ein Hinweis kommen, wenn das Problem bekannt ist.
@Monique_Müller, @Nina_Schöneweis , @Wolfgang_Stein
Wie bekomme ich die geänderte LSt-Bescheinigung bei im Vorjahr ausgetretenen Mitarbeitern? Einzelwiederholung Dezember obwohl die da gar nicht arbeiten? Zusätzlich zur Wdh. im Dezember noch Nachberechnung auf den Austrittsmonat anstoßen?
Hallo zusammen,
der Fehler wurde am 18.01.2022 im Rechenzentrum behoben. Es muss dazu keine neue Programmversion installiert werden.
Um eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung zu erhalten, haben Sie 2 Möglichkeiten:
Wenn Sie die Abrechnung Januar 2022 noch nicht gesendet haben, können Sie für die betroffenen Mitarbeiter eine Wiederabrechnung einzeln oder Wiederabrechnung komplett 12/2021 senden.
Alternativ können Sie mit der Abrechnung Januar 2022 eine Nachberechnung Vorjahr mit Entstehungsprinzip senden.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1023081 .
Hallo,
leider muss ich meinen Post von gerade eben korrigieren. Wie ich gerade erfahren habe, gibt es leider in einigen Fällen noch Folgefehler. Der Sachverhalt wird analysiert.
Bitte sehen Sie im Moment noch von den Korrekturen ab.
Wir informieren selbstverständlich, sobald wir Näheres wissen.
Näheres erfahren Sie ebenfalls in dem oben angegebenen Hilfedokument.