Hallo zusammen,
wie gehe ich in folgendem Fall am einfachsten vor, und ob dies überhaupt möglich ist:
Mandant hat eine Firma mit zwei Tätigkeitsstellen in zwei verschiedenen Städten
bisher wurden die Arbeitnehmer unter zwei verschiedenen Mandantennummern mit unterschiedlichen Betriebsnummern abgerechnet
unter einer dieser Mandantennummern wird auch die Buchhaltung vom Mandanten selber erfasst
Jetzt ist die Frage: benötige ich hier überhaupt zwei verschiedene Mandantennummern?
dies ist halt seit Jahren so angelegt
oder könnte ich die Abrechnungen auch unter einer Mandantennummer für beide Betriebsnummern vornehmen
und wenn ja, wie stelle ich dies am leichtesten um
oder ist das Zusammenführen von zwei Mandantennummern in Lodas ein zu großer Aufwand?
Das nächste Problem ist ja auch noch, dass die Programmverbindung Fibu ja nur bei einer Mandantennummer funktioniert und die Daten der zweiten Mandantennummer immer händisch erfasst werden müssen.
Oder würde es hier evtl. eine Möglichkeit geben, diese Daten unter der Haupt-Mandantennummer ebenfalls einspielen zu können.
Ich wäre um jeden verwendbaren Tipp dankbar 🙂
Vielen Dank und noch einen schönen Tag
Aus meiner Sicht gibt es je Betriebsnummer immer eine eigene Mandantennummer.
Hallo,
grundsätzlich ist das Zusammenlegen von zwei Mandanten möglich. Hier kann nach dem Dokument 1005377 vorgegangen werden. Da Sie jedoch unterschiedliche Betriebsnummern haben, müssten Beschäftigungsbetriebe in LODAS angelegt werden. Das Vorgehen ist im Dokument 5303211 beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe das erste Dokument mit dem Beispiel während des Jahres mal kurz angesehen. Wäre es evtl. ratsam, das Zusammenfassen ab einem neuen Kj. zu machen, sprich ab 01.01.2021? Ich denke, da fallen nicht so viele Meldungen (DEÜV, LSt-Bescheinigung usw) an.
Vielleicht könnten Sie mir darauf noch kurz antworten.
Vielen Dank !
Hallo,
lassen Sie die Mitarbeiter vor der Zusammenführung in dem "alten" Mandanten austreten?
Falls ja, wird mit Eingabe des Austrittsdatum DEÜV-Meldungen und Lohnsteuerbescheinigungen erstellt.
Wenn die Mitarbeiter nicht austreten, können Sie sich bei einer Zusammenlegung ab 01/2021 die Erfassung der Vortragswerte für 2020 sparen. Diese wären bei einer unterjährigen Übernahme notwendig, um z. B. eine Lohnsteuerbescheinigung für das komplette Jahr abgeben zu können.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
es tritt keiner von den Arbeitnehmern aus, es müssten alle übernommen werden. Mir geht es eigentlich nur darum, dass ich der Meinung bin (evtl. liege ich hier aber falsch!), dass die Lohnabrechnung einfacher zu bearbeiten wäre, wenn alle Arbeitnehmer unter einer Mandantennummer abgerechnet werden würden. Das Einspielen des Buchungsbeleges von der zweiten Mandantennummer ist ja unter der ersten auch nicht möglich.
Ich würde das Zusammenlegen dann zum 01.01.2021 anpeilen - falls ich richtig in der Annahme bin, dass dies der beste Zeitpunkt dafür ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung dazu noch.
Viele Grüße
Hallo,
wenn Sie die Zusammenführung zum Jahreswechsel durchführen, also den jetzigen Mandanten bis Dezember abrechnen, erhalten Sie die Lohnsteuerbescheinigung komplett für das Meldejahr 2020.
Zudem können Sie unter Mandantendaten I Sozialversicherung I Allgemeine Daten I den Haken im Feld DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember erzeugen setzen, sodass auch die DEÜV Jahresmeldung mit der Dezember Abrechnung erstellt wird.
Zudem können Sie, falls in den ersten drei Monaten Einmalbezüge bezahlt werden, unter Personaldaten I Steuer I Vorarbeitgeberwerte und Sozialversicherung I Vorbeschäftigungswerte SV, die Werte des bisherigen Mandanten erfassen, damit die Einmalbezüge bei Anwendung der Märzklausel korrekt verbeitragt werden.
Klären Sie zusätzlich mit der Krankenkasse ob noch andere DEÜV Meldungen benötigt werden. Wenn Nein, ist kein Austritt und kein Systemwechsel beim bisherigen Mandanten zu erfassen.
Im neuen Mandanten können Sie dann das ursprüngliche Eintrittsdatum hinterlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG