Hallo Zusammen,
zum 01.02.2021 wurde ein AN aus einer in eine andere Firma übernommen. Leider habe ich dabei versehentlich die Übernahme der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung: 30 € AN-Gehaltsumwandlung + 30 € AG-Anteil + 15%AG-Pflichtzuschuss bAV) vergessen.
In der Kontenabstimmung zum Jahresabschluss ist dies nun aufgefallen. Die Beiträge wurden durch die Versicherungsgesellschaft von unserem Firmenkonto abgebucht. Leider ist die Lohnabrechnung 02/2021 - 12/2021 ja nun offensichtlich falsch. 2022 kann ich problemlos korrigieren. Aber 2021?
Gibt es da eine Möglichkeit?
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sozialversicherungsrechtlich ist eine Korrektur kein Problem. Wenn die bAV mit Beginn 02/2021 eingerichtet wird, rechnet das System automatisch 2021 neu.
Steuerrechtlich landet alles automatisch ins Jahr 2022. So das die Lohnsteuer um einen Brutto von 11 * 30 € = 330 € reduziert werden wird. Der AG-Anteil + Pflichtbeitrag ist sowieso steuerfrei. Dies kann nicht mehr geändert werden, da die Möglichkeit nach dem Entstehungsprinzip abzurechnen, nur mit der Januar+Februar-Abrechnung möglich ist.
Einfach mit Beginn 02/2021 erfassen und gut.
Das habe ich in meiner aktuellen Abrechnung gerade auch bemerkt.
Blöde Frage, aber was meinen Sie mit 1/96?
Das habe ich nicht gewusst. Super, vielen Dank!