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LODAS - baV nach Elternzeit nachzahlen

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letzte Antwort am 16.11.2023 13:42:35 von rschoepe
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fraukokosnuss
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Moin zusammen!

 

Ich brauche Hilfe. 

 

Eine Arbeitnehmerin war bis Ende September in EZ. Nun in der Nov.-Abrechnung soll rückwirkend ab 01.06.23 der baV-Vertrag fortgeführt und die komplette Gehaltsumwandlung nachberechnet werden. 

 

Ich weiß allerdings nicht, wie ich das machen soll. Für Oktober wurde die baV bereits regulär wieder berechnet. Probe Nov. beinhaltet diese auch. Wie mache ich das mit den restlichen 3 Monaten? 

 

Lieben Dank vorab.

pogo
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Müssen dann nicht die Monate 6, 7, 8, 9 und 11 abgerechnet werden?

Wie auch immer...

 

Du kannst bei der bAV einfach den 5- oder 4-fachen Betrag im November abrechnen.

 

Dann ab Dezember wieder den normalen Betrag.

 

Hier wird z.B. zuerst der normale Betrag abgerechnet, dann gibt es 2 Monate Pause, danach 2 Monate lang der doppelte Betrag und dann wieder der normale:

pogo_0-1700132011369.png

 

Beim Arbeitgeberanteil muss es ähnlich aussehen, wenn es einen gibt.

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
126 Mal angesehen

Hallo,

 

gibt es die Möglichkeit, die ab 10/2023 umzuwandelnden Beiträge entsprechend zu erhöhen, so dass die nachzuholenden Beträge zusätzlich zu den laufenden Beträgen bis zum Jahresende abgerechnet sind? Ich halte das so, wenn Mitarbeiter kurzzeitig aus der Lohnfortzahlung rausfallen.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

PS: pogo war schneller 🙂

 

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fraukokosnuss
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Ich danke euch für die schnelle Hilfe.

 

Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. 😄

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rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 5
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Alternativ könnte man die fehlenden Monate auch als einmalige Zahlungen anlegen, oder nicht?

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letzte Antwort am 16.11.2023 13:42:35 von rschoepe
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