Hallo zusammen, folgendes Szenario: Unser Mandant rechnet vorschüssig ab. Er wollte im Dezember also schon die Abrechnung für Januar 24 haben, was aufgrund des späten Jahreswechselupdates nicht so umsetzbar war. Also wollte er auf das Ergebnis der Probeabrechnungen 12/23 hin die Überweisungen tätigen. So weit so gut. Es waren unter anderem auch Abfindungen enthalten, welche im Jahr 2023 bedeutend weniger Steuerabzug hatten, als jetzt im Januar 24. Wie kann das sein? Ist das der gleiche Fall wie mit Prämien (bezüglich der Jahrestabellen)? Die Zahlungen an die AN sind natürlich alle raus und jetzt, wo wir final den Januar abrechnen wollen, so große Unterschiede. Danke vorab.
... Mehr anzeigen