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LODAS, Zuschuß KUG höher als 80% des ausgefallenen Entgelts

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letzte Antwort am 28.04.2020 06:54:31 von rukorni
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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 8
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Guten Morgen Zusammen,

 

ein Arbeitgeber will das KUG bis zum normalen Nettogehalt aufstocken.

 

Da der Betrag 80% übersteigt, ist nur der übersteigende Betrag SV-Pflichtig, oder der ganze Zuschuß zum KUG?

 

Vielen Dank!

sokrates
Erfahrener
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Nachricht 2 von 8
4815 Mal angesehen

Dieser Zuschuss ist generell steuerpflichtig. Beitragspflicht besteht dagegen nur, wenn der Zuschuss zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80% des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigt. Wird ein höherer Zuschuss gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig.

 

https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_zuschuss.html

rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
4806 Mal angesehen

Vielen Dank für die Info.

 

Für den "normalen Zuschuß" gibt es die StLA 415, den Rest rechne ich dann mit einer Nettolohnart ab? Oder gibt es  da schon was Spezielles? Was möglichst wenig händische Berechnungen erfordert?

Sorry, ist  mein 1. Fall............................

 

Viele Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
4798 Mal angesehen

@rukorni  schrieb:

 

 

Da der Betrag 80% übersteigt,


Haben Sie dies genau geprüft? Ich hatte bisher keine Fälle, bei denen die Aufstockung bis zum normalen Netto zu einer Überschreitung der 80% geführt hat.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
4679 Mal angesehen

Hallo zusammen,


vielen Dank für Ihre bisherigen Beiträge.


Für den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt, werden folgende Stammlohnarten benötigt:

 

  • 415 – Zuschuss zum Kug (steuer- und sv-freier Zuschuss)
  • 202 – Festbezug mtl. Verst. (steuer- und sv-pflichtiger Zuschuss)
    Zusätzlich Register Kug wählen und in der Gruppe Angaben zur Kurzarbeit bei der Berechnung des Soll-Entgelts den Schaltknopf Keine Berechnung aktivieren.
  • 412 – Korrektur Ist-Entgelt
    Damit der steuer- und sv-pflichtige Zuschuss die Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht beeinflusst, ist der Betrag zusätzlich mit der Eigenen Lohnart zur Stammlohnart 412 ins Minus zu buchen. 

Alle weiteren Informationen, sowie das Berechnungsbeispiel wird im Punkt 3.6.2 des Info-Dokumentes 5303311 "Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS)" beschrieben.


 Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
4663 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

vielen Dank für die Infos!

 

Bleibt gesund!!!

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

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lorenz-keck
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
3128 Mal angesehen

Hallo,

ich sehe den Wald voller Bäume auch nicht mehr.

 

Totalausfall im April

Gehalt 2.500 €

gesamt 176 Std.  davon 16 Feiertag i.H. Kug = 160 Std.

 

Arbeitgeber möchte bis zu seinem üblichen Netto 1701 € aufstocken

 

lt. Brutto/Ist Liste ist im  Soll 2.500 €  und im ist umgerechnet die 2 Tage Feiertag  227,20

 

Auf der Lohnabrechnung habe ich KUG 160 Std  913,27, Feiertag i.H. Kug 92,64

 

Wer kann mir hier weiterhelfen?

 

 

 

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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
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Guten Morgen,

 

dazu gibt es Dokument 1008921. Da ist es sehr gut beschrieben. Klingt zwar umständlich, ist eigentlich aber ganz einfach.

Hier die Kurzfassung:

zu den übliche Lohnarten noch eine mit StA 230 einrichten, gleich schlüsseln wie StA 415.

Probeabrechnung ohne KUG erstellen, dann Probeabrechnung mit KUG, Nettodifferenz ermitteln und mit StA 230 als Bruttobetrag einbuchen, neue Probeabrechnung.

In der Zwischenzeit 80% der Soll-Ist-Entgelt Differenz ermitteln (Liste kommt mit Probeabr.)

Abrechnung prüfen, prüfen ob Zuschuß (jetzt Bruttobetrag) + KUG die 80% nicht übersteigen (war bisher immer so)

und fertig.

Die Datev ändert dann noch die Erfassung des Zuschusses von Netto mit StA 230 auf Brutto mit StA 415.

Das Ergebnis in der Abrechnung ist das gleiche.

 

Ich hoffe ich konnte helfen.

 

Viele Grüße und gutes Gelingen

 

Ruth

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letzte Antwort am 28.04.2020 06:54:31 von rukorni
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