Guten Morgen Zusammen,
ein Arbeitgeber will das KUG bis zum normalen Nettogehalt aufstocken.
Da der Betrag 80% übersteigt, ist nur der übersteigende Betrag SV-Pflichtig, oder der ganze Zuschuß zum KUG?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dieser Zuschuss ist generell steuerpflichtig. Beitragspflicht besteht dagegen nur, wenn der Zuschuss zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80% des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigt. Wird ein höherer Zuschuss gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig.
Vielen Dank für die Info.
Für den "normalen Zuschuß" gibt es die StLA 415, den Rest rechne ich dann mit einer Nettolohnart ab? Oder gibt es da schon was Spezielles? Was möglichst wenig händische Berechnungen erfordert?
Sorry, ist mein 1. Fall............................
Viele Grüße
@rukorni schrieb:
Da der Betrag 80% übersteigt,
Haben Sie dies genau geprüft? Ich hatte bisher keine Fälle, bei denen die Aufstockung bis zum normalen Netto zu einer Überschreitung der 80% geführt hat.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre bisherigen Beiträge.
Für den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt, werden folgende Stammlohnarten benötigt:
Alle weiteren Informationen, sowie das Berechnungsbeispiel wird im Punkt 3.6.2 des Info-Dokumentes 5303311 "Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS)" beschrieben.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
vielen Dank für die Infos!
Bleibt gesund!!!
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Hallo,
ich sehe den Wald voller Bäume auch nicht mehr.
Totalausfall im April
Gehalt 2.500 €
gesamt 176 Std. davon 16 Feiertag i.H. Kug = 160 Std.
Arbeitgeber möchte bis zu seinem üblichen Netto 1701 € aufstocken
lt. Brutto/Ist Liste ist im Soll 2.500 € und im ist umgerechnet die 2 Tage Feiertag 227,20
Auf der Lohnabrechnung habe ich KUG 160 Std 913,27, Feiertag i.H. Kug 92,64
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Guten Morgen,
dazu gibt es Dokument 1008921. Da ist es sehr gut beschrieben. Klingt zwar umständlich, ist eigentlich aber ganz einfach.
Hier die Kurzfassung:
zu den übliche Lohnarten noch eine mit StA 230 einrichten, gleich schlüsseln wie StA 415.
Probeabrechnung ohne KUG erstellen, dann Probeabrechnung mit KUG, Nettodifferenz ermitteln und mit StA 230 als Bruttobetrag einbuchen, neue Probeabrechnung.
In der Zwischenzeit 80% der Soll-Ist-Entgelt Differenz ermitteln (Liste kommt mit Probeabr.)
Abrechnung prüfen, prüfen ob Zuschuß (jetzt Bruttobetrag) + KUG die 80% nicht übersteigen (war bisher immer so)
und fertig.
Die Datev ändert dann noch die Erfassung des Zuschusses von Netto mit StA 230 auf Brutto mit StA 415.
Das Ergebnis in der Abrechnung ist das gleiche.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße und gutes Gelingen
Ruth