Ein mehrfachbeschäftigter Mitarbeiter arbeitet 2 Tage pro Woche, Gehalt 2.700 €. An einem Arbeitstag war der Mitarbeiter krank, via LODAS wurde der entsprechende U1-Erstattungsantrag gestellt. Als Umrechnungsformel des Festbezuges habe ich Betrag x zu bezahlende Arbeitstage / monatliche Arbeitstage geschlüsselt. LODAS rechnet also 2700/8*1 = 337,50 € als Lohnfortzahlung aus. Dieser Wert wird für den U1-Erstattungsantrag verwendet.
Die Krankenkasse hat sich gemeldet und moniert, dass keine Begrenzung auf die BBG-RV West vorgenommen wurde. Diese ist für August 6900 / 21 (Arbeitstage) = 328,57 €.
Die Vorgehensweise der Krankenkasse erscheint mir logisch, wie kann ich das programmtechnisch umsetzen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ob eine Begrenzung auf die BBG vorgenommen wird oder nicht, ist in der Institutionsverwaltung vorbelegt.
Um welche Krankenkasse handelt es sich in diesem Fall?
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
es handelt sich um die AOK Plus. Auf dem Berechnungsschema zum Antrag auf Erstattung ist bei Begrenzung auf BBG: "Ja" hinterlegt.
Hallo Frau Mertel,
wo genau ist das hinterlegt?
mfg
Manfred Günzel
Hallo,
die Krankenkassen können Sie in der Institutionsverwaltung aufrufen. Diese finden Sie im DATEV Arbeitsplatz.
Wenn Sie die Krankenkasse geöffnet haben und dort auf U1/U2 Sätze klicken, können Sie die Begrenzung auf die BBG einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
wir möchten Ihren Sachverhalt gern genauer prüfen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Sehr geehrter Herr Stein,
wenn ich bei mir eine KK öffne, dann finde ich dort nur die Register Adresse, Kommunikation, Bank und Weitere Angaben, aber keine Angaben zu U1/U2.
mfg
Manfred Günzel
@Verena_Heinlein schrieb:Hallo,
wir möchten Ihren Sachverhalt gern genauer prüfen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Ich habe den Fall telefonisch mit Ihnen erörtert. Es wurde auf Dokument 1021671 unter Punkt 10 verwiesen. Dort heißt es:
Eine Begrenzung auf 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze ist bei einer arbeitstäglichen Berechnungsweise nicht zulässig. Die Erstattungsbeträge müssen für jeden Kalendermonat auf Basis der Kalendertage berechnet werden
So ganz logisch ist mir das aber nach wie vor nicht, denn die Krankenkasse lässt die Umrechnungsformel nach Arbeitstagen zu. In meinem Fall mit nur 8 Arbeitstagen im Monat würde sich ein viel zu geringes fortgezahltes Entgelt ergeben (2700/30 = 90 € statt 337,50 €).
Die Krankenkasse hat den AAG-Antrag geändert, ich kann es hier nicht nachstellen und in Folgemonaten wird ggf. dieser Fehler erneut auftreten. Dann muss die KK wieder ändern.
Hallo Herr Günzel,
sieht die Anzeige im DATEV-Arbeitsplatz nicht so aus?
Falls nein, wenden Sie sich bitte über einen anderen Weg an uns, damit wir das genauer prüfen können.
Moin,
@jena schrieb:
So ganz logisch ist mir das aber nach wie vor nicht, denn die Krankenkasse lässt die Umrechnungsformel nach Arbeitstagen zu. In meinem Fall mit nur 8 Arbeitstagen im Monat würde sich ein viel zu geringes fortgezahltes Entgelt ergeben (2700/30 = 90 € statt 337,50 €).
Die Krankenkasse hat den AAG-Antrag geändert, ich kann es hier nicht nachstellen und in Folgemonaten wird ggf. dieser Fehler erneut auftreten. Dann muss die KK wieder ändern.
Moin,
die Umrechnung des Arbeitsentgelts nach Arbeitstagen ist grundsätzlich möglich.
Für die Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze sagt aber die Bekanntmachung der Sozialversicherungsträger zu den Grundsätzlichen Hinweise für das U1-/U2-Verfahren (Dokument 0208711 in Lexinform - Link ) in Punkt 1.6.4, dass die Begrenzung nicht auf 1/30 pro Arbeitstag erfolgt, sondern dies für den gesamten Monat zu ermitteln ist.
Insoweit klingt es so, dass die Berechnung durch die Krankenkasse von der Regelung der Spitzenverbände der Sozialversicherung abweicht und die Ermittlung in LODAS wohl richtig ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Heinlein,
doch sieht bei mir auch so aus. Aber die Werte für U1/U2 lassen sich nicht anklicken, um die BMG zu sehen (wie es Herr Stein geschrieben hat).
mfg
Danke für die Info. Ich habe mal mit Beispiel 2 aus dem Lexinform-Dokument gerechnet, dann komme ich auf das was die Krankenkasse berechnet, dann würde LODAS falsch rechnen.
2.700 € bei 8 Arbeitstagen ergibt 7.087,50 € bei 21 Arbeitstagen.
337,50 € x 6900 € / 7.087,50 € sind wieder die 328,57 € als Grundlage für die Erstattung.
Machen wir mal ein extremes Beispiel, 10.000 € Verdienst an 1 Arbeitstag. An diesem einen Tag ist der Mitarbeiter krank, Lohnfortzahlung sind dann 10T€, berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt 10T€x6900€/10T€=6900€. Müsste dann die KK auf 6.900 € erstatten?
Ich bin und bleibe verwirrt.