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LODAS Sachbezug + Aufmerksamkeit in einem Monat

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letzte Antwort am 27.10.2023 13:23:56 von Jacqueline_Schön
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Chance
Aufsteiger
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Hallo in die Runde,

 

der Mandat möchte, dass die MA sehen in welcher Höhe sie Goodies bekommen.

 

Gewährt werden in einem Monat 

- 50,00 € Tankgutschein und zusätzlich

- 60,00 € Aufmerksamkeit zur Geburt des Kindes.

 

Wenn beide "Sachbezüge" auf Basis der STLA 869 mit unterschiedlichen NBA angelegt sind, meckert LODAS aus seiner Sicht zurecht, dass in diesem Monat die Freigrenze überschritten ist.

 

Beide Sachleistungen dürfen ja parallel in einem Monat st- und sv-frei gewährt werden.

 

Wie kann man das Ganze noch eleganter abbilden?

Die Aufmerksamkeit als Nettobezug rein und als Nettoabzug direkt wieder rausbuchen? (unterschiedliche NBA-Nr.).

Oder beide Sachleistungen auf Basis der STLA 869 mit verschiedenen Nettoabügen buchen?

 

Freue mich auf hilfreiche Antworten. 

Danke schön und viele Grüße 

Chance

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
m_brunzendorf
Meister
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Ich würde auf Basis der Stammlohnart 869 zwei verschiedene eigene Lohnarten anlegen (und entsprechend der Art des Sachbezuges beschriften) und darüber jedes einzelne abrechnen.

 

Der Folge-Nettoabzug wäre mir eigentlich wurscht.

 

Lodas meckert zwar, wie Sie schreiben, seines Wissens nach zurecht, aber Lodas hat ja Ihren Hintergrund nicht.

 

Lodas meckert, Sie registrieren sein meckern, prüfen den von Lodas angegebenen Punkt, stellen keine Fehler fest, und rechnen ab. Punkt.

 

Hätte ich jetzt gar kein Problem damit, nur weil Lodas Ihnen einen Hinweis gibt. Solange das Programm die Abrechnung erstellt, haben Sie, meiner Meinung nach, kein Problem bzw. keinen Fehler.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
tbehrens
Fachmann
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Aufmerksamkeiten müssen nicht in die Lohnabrechnung, nur der Nachweis/Quittung in die Lohnakte.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303191

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zum Geburtstag ein Buch im Wert von 25,00 EUR.

Der Wert der Sachzuwendung überschreitet nicht die Freigrenze von 60,00 EUR. Das Geschenk ist steuerfrei und beitragsfrei. Das Geburtstagsgeschenk muss somit nicht über die Lohn- und Gehaltsabrechnung abgerechnet werden, da kein geldwerter Vorteil entsteht.

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Wir erfassen Aufmerksamkeiten generell nicht in der Lohnabrechnung bzw. im Lohnkonto.

 

Tankgutscheine o.ä. müssen erfasst werden

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greese
Erfahrener
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@tbehrens 

in dem Beitrag steht aber, dass der Mandant möchte, dass die MA sehen in welcher Höhe ihnen Aufmerksamkeiten zuteil werden. Also ist der Hinweis auf das Nicht-Abbilden im Lohn nicht zielführend.

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Chance,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 

Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.10.2023 13:23:56 von Jacqueline_Schön
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