Guten Tag zusammen,
bei folgender Konstellation benötige ich einmal Hilfe:
eine MA*in ist seit August im Beschäftigungsverbot und hat für September eine Mutter-Kind-Reha bewilligt bekommen.
Was zählt nun? Das BV oder die Reha?
Vielen Dank schon einmal und einen schönen Tag.
Wenn es ein 100%iger Beschäftigungsverbot ist würde ich pauschal sagen, das Beschäftigungsverbot so belassen.
Hallo Björn,
ja es ist ein 100 % individuelles Beschäftigungsverbot, dass vom Betriebsarzt ausgesprochen wurde.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Moin,
wenn während eines Beschäftigungsverbots eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt (und dies dürfte bei der REHA der Fall sein), greift das Beschäftigungsverbot m.E. nicht mehr, da dann das Beschäftigungsverbot nicht der alleinige Grund für die Nichtausführung der Arbeit ist.
Es liegt dann also "normale" Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor.
Das Beschäftigungsverbot muss somit vorher beendet und im Anschluss wieder neu erfasst werden.
Sie sollten dies ggf. vorab mit der Krankenkasse klären.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin Herr Lutz,
es handelt sich um eine Mutter-Kind-Kur, gelten da eventuell andere "Maßstäbe"?
Viele Grüße
Claudia Herda-Lüders
Hallo Frau Herda-Lüders,
wenn Sie für die Kur eine Bestätigung der DRV (also dem Kostenträger) haben, dass die Zeit als Arbeitsunfähigkeit gilt, ist dies m.E. so abzuwickeln. Und im Regelfall kenne ich es so, dass auch Mutter-Kind-Kuren als AU gelten.
Viele Grüße
Uwe Lutz