abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS Reha und Beschäftigungsverbot

5
letzte Antwort am 03.10.2018 13:37:50 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 1 von 6
1015 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

bei folgender Konstellation benötige ich einmal Hilfe:

eine MA*in ist seit August im Beschäftigungsverbot und hat für September eine Mutter-Kind-Reha bewilligt bekommen.

Was zählt nun? Das BV oder die Reha?

Vielen Dank schon einmal und einen schönen Tag.

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
721 Mal angesehen

Wenn es ein 100%iger Beschäftigungsverbot ist würde ich pauschal sagen, das Beschäftigungsverbot so belassen.

greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 6
721 Mal angesehen

Hallo Björn,

ja es ist ein 100 % individuelles Beschäftigungsverbot, dass vom Betriebsarzt ausgesprochen wurde.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
721 Mal angesehen

Moin,

wenn während eines Beschäftigungsverbots eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt (und dies dürfte bei der REHA der Fall sein), greift das Beschäftigungsverbot m.E. nicht mehr, da dann das Beschäftigungsverbot nicht der alleinige Grund für die Nichtausführung der Arbeit ist.

Es liegt dann also "normale" Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor.


Das Beschäftigungsverbot muss somit vorher beendet und im Anschluss wieder neu erfasst werden.

Sie sollten dies ggf. vorab mit der Krankenkasse klären.

Viele Grüße

Uwe Lutz

greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 6
721 Mal angesehen

Moin Herr Lutz,

es handelt sich um eine Mutter-Kind-Kur, gelten da eventuell andere "Maßstäbe"?

Viele Grüße

Claudia Herda-Lüders

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
721 Mal angesehen

Hallo Frau Herda-Lüders,

wenn Sie für die Kur eine Bestätigung der DRV (also dem Kostenträger) haben, dass die Zeit als Arbeitsunfähigkeit gilt, ist dies m.E. so abzuwickeln. Und im Regelfall kenne ich es so, dass auch Mutter-Kind-Kuren als AU gelten.

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
5
letzte Antwort am 03.10.2018 13:37:50 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage