Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Im März war ein Mitarbeiter in Quarantäne, dieses wurde mir im April mitgeteilt.
Ich habe nun die neuen Lohnarten 480 & 481 angelegt und alle Daten eingeben & eine Nachberechnung März angestoßen.
Der Mitarbeiter bekommt allerdings jetzt eine Nachzahlung in Höhe von ca. 55€.....
Ist das Richtig das man bei Quarantäne mehr Geld rausbekommt?
Wer kann mir hierbei helfen ?
Viele Grüße K.F.
Moin,
ich habe gerade für April eine Quarantäne erfasst. Ergebnis Plus-Minus-Null Abrechnung.😄
Mit welchem BS wurden denn die LA 480 + 481 erfasst? Ich habe jeweils BS 2 gewählt und es passt bei mir.
Für den Zeitraum 08.04. - 22.04.2020, passt es bei mir. Dann sind es allerdings 15 SV-Tage Quarantäne in der Auswertung 447. Kann ja auch nicht richtig sein...
Gebe ich aber 09.04. - 22.04.2020 als Quarantäne ein, bekomme ich auch eine Überzahlung. In der Auswertung 447 erscheint dann aber 14 SV-Tage während Quarantäne. Ich denke das Geheimnis liegt im Zeitraum der Quarantäne...🤔
Viele Grüße und viel Erfolg.
Hallo K.F.,
in der Regel ist der Nettoverdienst bei der Abrechnung einer Entschädigungszahlung wegen Quarantäne genauso hoch, wie ohne die Entschädigungszahlung.
Um zu klären, woher der Differenzbetrag bei Ihnen kommt, müssen wir uns die Abrechnung und die erfassten Daten ansehen. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Tag Frau Frohmeyer,
es scheint ja kein Einzelschicksal zu sein, von daher ist Ihre Antwort nicht befriedigend.
Auch ich habe das Phänomen, dass bei Quarantäne eine Überzahlung eintritt. Nur wenn ich den Quarantänezeitraum ändere, dann kommt eine Plus-Minus-Null-Abrechnung.
Ich bitte Sie ganz herzlich darum, Ihre Antwort bzw. Ihren vorgeschlagenen Lösungsweg noch einmal zu prüfen/überdenken.
Vielen Dank.
Hallo,
ist der Arbeitnehmer Gehaltsempfänger oder Stundenlohnempfänger? Bitte prüfen Sie Ihre erfassten Angaben anhand des Dokuments 1008768 . Dort ist ab Punkt 4 beschrieben welche Eingaben für den Verdienstausfall vorzunehmen sind.
Ergibt sich trotz korrekter Eingaben eine Überzahlung für den Arbeitnehmer, können wir den Sachverhalt nur durch Prüfung Ihrer Daten nachvollziehen. Deshalb die Bitte, sich über einen anderen Weg an uns zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
@Wolfgang_Stein schrieb:Hallo,
ist der Arbeitnehmer Gehaltsempfänger oder Stundenlohnempfänger? Bitte prüfen Sie Ihre erfassten Angaben anhand des Dokuments 1008768 . Dort ist ab Punkt 4 beschrieben welche Eingaben für den Verdienstausfall vorzunehmen sind.
Ergibt sich trotz korrekter Eingaben eine Überzahlung für den Arbeitnehmer, können wir den Sachverhalt nur durch Prüfung Ihrer Daten nachvollziehen. Deshalb die Bitte, sich über einen anderen Weg an uns zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hier handelt es sich um einen ganz klassischen Gehaltsempfänger. Das von Ihnen, Herr Stein, angeführte Dokument habe ich rauf und runter gelesen und exakt mich an die Ausführungen gehalten. Und trotzdem kommt es hier zu Abweichungen, genau wie der Threaderstellerin.
Hallo zusammen,
bei mir ist der Nettoauszahlungsbetrag genauso hoch ob mit oder ohne Quarantäne. ( Nachberechnung auf Monat 3-20) Ich hätte aber erwartet, das er höher ist, weil das Entschädigungsentgelt LST frei ist.....
Kann mir das jemand erklären, ich kann das irgendwie nicht nachvollziehen.
Hallo,
wie meine Kollegin Kristin Frohmeyer bereits mitgeteilt hat, ist das Entgelt in der Regel mit oder ohne Quarantäne gleich hoch.
Das hier geschilderte Problem habe ich auch. Der MA ist im März für 14 Tage vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt worden, war in dieser Zeit aber auch zeitweise krankgeschrieben. So ergibt sich ein Tag Quarantäne, 10 Tage AU, 3 Tage Quarantäne. Die Information konnte ich erst in der Abrechnung Mai berücksichtigen.
Ich habe die Zeit der AU entsprechend bei den Fehlzeiten eingetragen, die anderen Tage als Entschädigungszahlung wegen Quarantäne als Nachberechnung für März.
Bei der Abrechnung habe ich mich an das Infodokument 1008768 unter Punkt 4 gehalten. Es ergibt sich eine Nachzahlung von 26,22 EUR. Dieser entsteht durch niedrigere SV-Beiträge AN-Anteil.
Ein unverändertes Netto erreiche ich, indem ich die LA 481 um den Überzahlungsbetrag kürze. Das entspricht aber nicht dem Vorgehen im Infodokument.
Hallo,
die Konstellation wird derzeit geprüft. Sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen, wird das Dokument umgehend aktualisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe bei einem Gehaltsempfänger auch das Problem. Er hatte vom 27-04 - 07.05.2020 angeordnete Quarantäne. Ich habe für 04/2020 5 Tage Quarantäne abgerechnet und jetzt für 05/2020 weitere 5 Tage (Bei Fehlezeiten habe ich die beiden Zeträume erfaßt)
Jetzt wurde bei der Probe eine Nachberechnung für 04/2020
Die NB wurde auf das Festgehalt berechnet. In der April Abrechnung hat alles gepasst. Wie kann ich dieses Problem lösen
Hallo,
wird ausschließlich die Abrechnung von Quarantäne für 05/2020 erfasst und keine Korrektur für 04/2020 vorgenommen, darf diese auch keine Nachberechnung auf den Vormonat auslösen.
Um den Sachverhalt eingehender prüfen zu können, nehmen Sie bitte über einen anderen Servicekanal Kontakt zu uns auf.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG