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LODAS Pfändung Höchstgrenze

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letzte Antwort am 09.09.2025 15:55:10 von Der_Busfahrer
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Der_Busfahrer
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

bei einer Unterhaltspfändung gibt es folgende Vorgaben des Gläubigers:

 

lfd. Unterhaltsforderung 521,50 €

Rückstand 11.555,22 €

 

Nun soll es eine Höchstgrenze von 1.000 € geben, d. h. 521,50 € für den laufenden Unterhalt und maximal 478,50 € zur Rückstandstilgung.

 

Die Angaben kommen so vom Gläubiger.

 

Frage: Wie lässt sich das in LODAS über die Pfändungen abbilden?

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Automatisch wird das denk ich nicht funktionieren.

 

Also monatlich eine Probeabrechnung ohne Begrenzung machen und wenn der Pfändungsabzug über 1000€ liegt, musst du mit einem fixen Abzug arbeiten.

 

Liegt er unter 1000€ musst du ja nichts weiter machen.

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P_Sp
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

ich kenne es nur so, dass bei Unterhaltspfändungen ein Selbstbehalt im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgewiesen wird. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf die Pfändung gezahlt.

 

Steht wirklich explizit im Beschluss, dass 1.000,00 € überwiesen werden sollen??

 

Viele Grüße

Der_Busfahrer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
82 Mal angesehen

Ja. Ich hab das selber in 20 Jahren noch nie so gesehen...

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letzte Antwort am 09.09.2025 15:55:10 von Der_Busfahrer
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