Hallo Zusammen,
bei einer Unterhaltspfändung gibt es folgende Vorgaben des Gläubigers:
lfd. Unterhaltsforderung 521,50 €
Rückstand 11.555,22 €
Nun soll es eine Höchstgrenze von 1.000 € geben, d. h. 521,50 € für den laufenden Unterhalt und maximal 478,50 € zur Rückstandstilgung.
Die Angaben kommen so vom Gläubiger.
Frage: Wie lässt sich das in LODAS über die Pfändungen abbilden?
Automatisch wird das denk ich nicht funktionieren.
Also monatlich eine Probeabrechnung ohne Begrenzung machen und wenn der Pfändungsabzug über 1000€ liegt, musst du mit einem fixen Abzug arbeiten.
Liegt er unter 1000€ musst du ja nichts weiter machen.
Hallo,
ich kenne es nur so, dass bei Unterhaltspfändungen ein Selbstbehalt im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgewiesen wird. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf die Pfändung gezahlt.
Steht wirklich explizit im Beschluss, dass 1.000,00 € überwiesen werden sollen??
Viele Grüße
Ja. Ich hab das selber in 20 Jahren noch nie so gesehen...