Guten Morgen,
ich habe gerade den Hinweis bekommen, dass die Krankenkasse Knappschaft 98000001 nur bis bis 12/21 gültig ist und von der Knappschaft Minijob-Zentrale 98000006 abgelöst wird.
Nun wollte ich unsere betroffenen Mitarbeiter neu zuordnen (natürlich im Bearbeitungsmonat 01/22), bekomme aber die Fehlermeldung, dass die Minijob-Zentrale nur für die Personengruppen 109 und 110 zulässig ist.
Ab wann kann die Neuzuordnung vorgenommen werden?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich behaupte mal, dass Sie die Knappschaft trotzdem 2x anlegen müssen - auch bei gleicher Betriebsnummer. Nämlich:
Wenn Sie die KK anlegen, müssen Sie entscheiden, welchen Beitragsnachweis Sie an die KK übermitteln wollen - Normal oder geringfügig Beschäftigte. Und daran wird es hängen ...
Ach stimmt, das hatte ich gar nicht bedacht.
Danke für die schnelle Antwort!
Ich habe gerade die Knappschaft (Hauptverwaltung) im Januar 2021 mit der "neuen" Betriebsnummer 9800000006 angelegt. Leider lassen sich noch keine "richtigen" Werte für die U1 erfassen, es sind nur die Werte für den "Minijob" vorhanden.
Weiß jemand Abhilfe?
Entweder abwarten oder richtige Sätze recherchieren und im Reiter "Abw. Umlagesätze" eintragen.
Vielen Dank Herr Kahl,
an diese pragmatische Lösung mit den abweichenden Umlagewerten habe ich gar nicht gedacht.
Viele Grüße
C. Ulber
Meine vorherige Aussage muss ich korrigieren.
Es gibt nur einen Umlagesatz bei der Knappschaft, also besteht keine Notwendigkeit abweichende Umlagewerte zu erfassen.
Bitte einmal die Anhänge korrigieren. Es sind die Berater-Nr. und Personal-Nr + Namen sichtbar und soll (darf) nicht sein.
Grüße
Greese
Das stimmt schon so. Die Knappschaft/Minijob-Zentrale (Arbeitgeberversicherung) hat nur einen identischen Umlagesatz.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich habe den Anhang gelöscht.
Wird die Knappschaft denn zwei Beitragsnachweise unter der gleichen Betriebsnummer verarbeiten oder müssen zusätzlich noch laufende Nummern vergeben werden?
Ja, die laufende Nummer ist notwendig.