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LODAS, Ende Bezug Krankengeld, Beschäftigung besteht arbeitsrechtlich weiter

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letzte Antwort am 18.10.2023 19:59:29 von diplodocus
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FINDUS100
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Eine Mitarbeiterin ist seit langer Zeit im Krankengeld. Der Krankengeldbezug endet laut Mitteilung der Krankenkasse zum 16.08.2023. Arbeitsrechtlich wurde das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet.

Vom 14.08.2023 bis zum 24.09.2023 hat die Mitarbeiterin eine Wiedereingliederung durchlaufen, für deren Zeitraum keine Vergütung über den Arbeitgeber erfolgt. Ab 25.09.2023 arbeitet die Mitarbeiterin wieder regulär.

Die Krankenkasse möchte nun eine Abmeldung mit Zeitraum 17.08.2023 bis 16.09.2023 Entgelt 0,00 und Abgabegrund 34 und eine Anmeldung zum 25.09.2023 mit Abgabegrund 10.

Wie wickele ich das im Abrechnungssystem ab? Welchen Grund wähle ich in den Fehlzeiten aus, damit eine Abmeldung mit Grund 34 erzeugt wird? Den Abgabegrund 10 kann man doch nur mit einem Eintritt erzeugen?

pogo
Meister
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Nicht 100%ig sicher, aber Aussteuerung mit dem Zeitraum 17.8. bis 24.9. sollte das so machen.

 

Bis auf die Anmeldung, die dann mit Grund 13 erfolgt.

 

 

Fehlzeitengründe in LODAS

FINDUS100
Einsteiger
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Die Abmeldung mit Grund 34 soll zum für den Zeitraum 17.8. bis 16.09.2023 sein. Was mache ich mit dem Zeitraum 17.09. bis 24.09. ?

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FINDUS100
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vielleicht unbezahlte Fehlzeit vom 17.09. bis 24.09.2023?

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rschoepe
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Gegenfrage: warum will die Krankenkasse eine Abmeldung zum 16.09., wenn die Maßnahme bis zum 24.09. ging? Gibt's da irgendeine Erklärung zu?

(Sollen sie sich ihre blöden Meldungen doch selbst schreiben - möchte man manchmal schreien.)

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pogo
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Wenn ich nicht ganz falsch liege, erfolgt die Abmeldung automatisch zum 16.9. bei dem von mir angegebenen Zeitraum, weil dann der eine Nachversicherungsmonat vorbei ist.

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Hallo @FINDUS100 ,

du musst in den Fehlzeiten folgende Einträge vornehmen.

1. Krankengeldbezug zum 16.08. beenden

2. neue Fehlzeit vom 17.08. bis 24.09. mit Grund "Ende Krankengeldbezug/Beginn Arbeitslosengeld) anlegen

So wird's klappen.

Gruß

Flitze

 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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pogo
Meister
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Dann gibt es aber doch direkt eine Abmeldung mit Grund 30 zum 16.8., was ja nicht sein soll.

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Die Krankenkasse kann sich ja vieles wünschen, aber kann sie das auch bestimmen? Wenn der Krankengeldbezug endet, zahlt entweder das Arbeitsamt oder evtl. die Rentenversicherung (z.B. bei Erwerbsminderungsrente). Oder soll die Mitarbeiterin dann von Luft und Liebe leben?

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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FINDUS100
Einsteiger
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Denke dieser Vorschlag mit der Aussteuerung ist die richtige Variante. Ich probiere es mal damit.

Vielen Dank erst mal an alle!

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diplodocus
Aufsteiger
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Das Problem ist nicht die Aussteuerung sondern dass der Urlaubsanspruch weiterläuft. Kündigen Arbeitamt oä prüfen

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letzte Antwort am 18.10.2023 19:59:29 von diplodocus
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