Guten Morgen,
Im Brennpunkt steht das es bei der Aktivrente Sonderfälle gibt (z.Bsp. bei >50 % Schwerbehinderung).
Ich habe nun im Gesetz nachgelesen um das zu Prüfen und konnte hierzu Nichts finden. Ich habe eine MA die >50% ist und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht und noch nicht 67 ist sondern erst 66 ist. Lt. dem Brennpunkt sollte eine Aktivrente möglich sein?! ?? aber LODAS schlägt sie nicht vor. (Update wurde am Freitag installiert!)
Wie ist das korrekte Vorgehen und wo stehen die Voraussetzungen für die "Sonderfälle"?
Bitte um kurzfristige Hilfe hierzu.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Droll
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @JuttaD-72,
über LODAS kann die Aktivrente nicht vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze angewendet werden.
Dies gilt auch bei einer vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung.
@Vanessa_Mertel schrieb:Hallo @JuttaD-72,
über LODAS kann die Aktivrente nicht vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze angewendet werden.
Dies gilt auch bei einer vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung.
Hallo Frau Mertel,
ich habe bisher nirgends etwas dazu gelesen, dass es für eine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung Besonderheiten für die Berücksichtigung der Aktivrente gibt.
Dies passt ja auch dazu, dass von Ihnen geschrieben wird, dass die Aktivrente in diesem Fall erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze angewandt wird.
Aber warum steht dann im Brennpunkt, dass es bei einer Behinderung >50% Sonderregelungen gibt? Hier muss es ja eine Rechtsgrundlage / FAQ o.ä. gegeben haben, aus der die DATEV dies rausgelesen hat, damit es im Brennpunkt aufgeführt wird.
Und dies würde uns schon interessieren, woraus die DATEV die Notwendigkeit abgelesen hat, hierauf hinzuweisen.
Viele Grüße
Hallo @Vanessa_Mertel ,
ich verstehe Ihre Aussage
@Vanessa_Mertel schrieb:
über LODAS kann die Aktivrente nicht vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze angewendet werden.
Dies gilt auch bei einer vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung.
leider nicht, denn sie steht im Widerspruch zu den im Brennpunkt genannten Voraussetzungen.
Oder ist es tatsächlich so, dass die Aussage im Brennpunkt (für Schwerbehinderte mit mindestens 50% gilt ab 65 Jahren der besondere Freibetrag (=Aktivrente)) zwar richtig ist, LODAS diesen Sonderfall aber nicht programmseitig berücksichtigen kann? Dann schließen sich neue Fragen an:
Sind diese Sonderfälle generell edv-technisch nicht umsetzbar?
Sind diese nicht in den PAP enthalten?
Wie kommen diese Mitarbeiter in den Genuss des neuen Freibetrages?
Sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, eine korrekte Ermittlung der Lohnsteuer vorzunehmen?
Wie kann ein LODAS-nutzender Arbeitgeber dieser Verpflichtung nachkommen?
Vielleicht könnten Sie (oder jemand anderes) hier in einer geringfügig ausführlicheren Antwort etwas Licht ins Dunkel bringen?!
Vielen Dank vorab und einen schönen Tag!
Hallo @Uwe_Lutz und @lohnexperte,
wir haben die Abrechnung der Aktivrente bei Schwerbehinderung geprüft.
Es liegt hier kein Sonderfall vor.
Die Erwähnung in den Brennpunkten ist daher falsch und wird mit dem nächsten Service Release entfernt.
Vielen Dank für Ihre Hinweise.