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LODAS Abmeldung Anfrage Meldegrund 34 durch Krankenkasse

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letzte Antwort am 06.02.2025 17:06:25 von Dennis92
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Dennis92
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Guten Abend zusammen,

 

nach langer Recherche und verzweifeltem Hilfesuchen in der Kanzlei und fachlichem Freundeskreis, wende ich mich nun an euch nochmal, bevor ich einen Servicekontakt bei der DATEV eröffnen (oder den Fall ignorieren) muss 😂

Wie im Betreff genannt, geht es um den Meldegrund 34. Ich habe das Mandat übernommen und erst, als die KK angerufen hat, kam raus, dass die Meldung hätte gemacht werden müssen, anstatt eine 30er Meldung. 

Kurz zum Fall:

AN tritt zum 01.06.24 ein. Am 10.09.24 erscheint er nicht mehr zur Arbeit. Arbeitsbummelei. Nicht erreichbar. Dann ging unser Mandant daher und hat den AN eine Kündigung geschrieben. Austritt also nun 14.10. Nun hat mir die nette Dame bei der KK erklärt, zu wann ich Ihn abmelden sollte und dass eine SV rechtliche Abmeldung und eine arbeitsrechtliche Abmeldung zwei paar Schuhe sind. Ich sollte Ihn 30 Tage später abmelden, also hier, den 09.10. Somit ging ich daher, hab die Fehlzeit erfasst (vom 10.09. - 09.10.) und dachte, die Abmeldung wird ausgelöst. Pustekuchen. Dann ging ich daher, Fehlzeit um einen Tag erweitert. Ebenso, nichts passiert. Dann dachte ich mir, ich lösche den Austritt. Ebenfalls, nichts passiert. Dann den 08.09. als Ende eingetragen bei den Fehlzeiten, Spoiler: wieder nichts… dann letzter Versuch, bei der Fehlzeit das Ende rausgenommen und als Austritt das Ende der Fehlzeit eingetragen. Dreimal dürft ihr raten… wieder ist nichts passiert. Ich bin echt soweit, dass ich es einfach ignorieren wollte, aber ich weiß auch, dass KK da leider nicht locker lassen und diese dämliche (Sorry) Meldung brauchen… und als Kirsche auf dem Sahnehäubchen hab ich nun von LODAS a) weniger Ahnung und b) ist es frustrierend, jedes Mal neu abrechnen zu müssen, ohne den Monat zurücksetzen zu können. 

Ich hoffe, ich finde hier jemanden, der Licht ins Dunkel bringt und mir meine Verzweiflung nehmen kann ☺️!

 

Viele Grüße und einen angenehmen Abend!

pogo
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Nur eine "Unbezahlte Fehlzeit" vom 10.9. bis 14.10. erfassen.

Dann sollte es wie gewünscht laufen und gemeldet werden.

Dennis92
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Also das Austrittsdatum komplett rausnehmen? Erkennt Datev dann den 09.10. automatisch? Bezüglich der genannten 30. Tage. 

Vielleicht noch ein wichtiger Nachtrag. Der Mandant wurde vorher über Lexoffice abgerechnet. Um genau zu sein, bis zum 31.08. und ab 01.09. über LODAS. Somit haben wir beim Eintrittsdatum 01.09. stehen und daneben, für die Abrechnung, den 01.06. nicht; dass sich das irgendwie beißt?

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björn
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Guten Morgen Dennis,

 

ich glaube da liegt dein Problem. Wenn alles richtig gelaufen ist dann wurde in Lexoffice für die Mitarbeiter eine SV-Meldung mit dem Grund "Wechsel des Entgeltabrechnungssystems" erstellt und keine Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben.

 

Wenn das der Fall ist, hast du die Mitarbeiter leider falsch angelegt. In dem Fall hättest du die Mitarbeiter mit dem ursprünglichen Eintrittsdatum in LODAS anlegen müssen, das Feld mit dem Ersteintrittsdatum bleibt dann leer. D. h. du musst beim Eintrittsdatum den 01.06. hinterlegen.

Des Weiteren musst du auch die kompletten Vortragswerte bei den Mitarbeitern erfassen, damit hier die Meldungen mit den richtigen Werten übermittelt werden.

 

Nähere Infos findest du auch hier  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1028230 

Dennis92
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Nicht das, was ich hören wollte 😞

aber es klingt plausibel. Ich werde es später mal prüfen, wie es gemacht wurde. 
das Eintrittsdatum hab ich (weiß jetzt nicht, ob ich es oben erwähnt habe in meiner Auflistung) auch mal gelöscht zum Testen. Dann hat er angefangen, die 10er zu stornieren. Löste dann parallel eine 13er aus (müsste die Systemwechsel Meldung sein?!) und noch zwei andere. Die 34er fehlte aber trotzdem. 

Also zum Verständnis. Ich lösche das Ersteintrittsdatum, bzw. Hinterlege den 01.06.24. Bei der Fehlzeit erfasse ich den 10.09. - 14.10. (Kündigung) und es sollte im besten Fall alles ausgelöst werden?

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björn
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Ob mit den Eintragungen das Problem gelöst wird kann ich leider nicht sagen, da ich diese Konstellation bisher noch nicht hatte und ich auch nicht weiß, ob das Lohnprogramm 2 unterschiedliche SV-Meldungen für unterschiedliche Zeiträume innerhalb eines Abrechnungsmonats generiert und übersendet.

Dennis92
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Ok, vielen Dank trotzdem! Dann hab ich wenigstens schon mal eine Richtung. Ich prüfe zuerst einmal, was bei Lexoffice passiert ist. Wenn ich dort die besagte LSt Bescheinigung finde und eine 30er Meldung, dann muss ich erstmal weiter überlegen…

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Dennis92
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So, gerade einmal geschaut... 30er Meldung plus LSt.-Bescheinigung sind raus bei Lexoffice. Wenn ich nun das Eintrittsdatum anpassen SOLLTE, vermute ich, dass es zu sehr viel Chaos führt 🙂 Mist!!!

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björn
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Dann waren Ihre Grundeinstellung mit dem Eintrittsdatum und der Anmeldung und der Hinterlegung vom Ersteintrittsdatum schon mal richtig.

 

Allerdings kann ich zu dieser Konstellation mangels Erfahrung nicht mehr beitragen.

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Dennis92
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Ich teste mal den Tipp vom Kollegen weiter oben, bezüglich des Enddatums bei der Fehlzeit. Wenn das nicht klappt, dann bin ich ratlos und muss mich wohl an die DATEV direkt wenden.

Aber soweit vielen Dank für den Austausch und die schnelle Reaktion!

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pogo
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@Dennis92  schrieb:

Also das Austrittsdatum komplett rausnehmen? Erkennt Datev dann den 09.10. automatisch? Bezüglich der genannten 30. Tage. 

Nein. Der Beschäftigungszeitraum ist in LODAS vom 1.9. bis 14.10. einzugeben.

Die Fehlzeit vom 10.9. bis 14.10.

LODAS erkennt schon, dass es eine Unterbrechung länger als einen Monat gibt und erstellt die Unterbrechungsabmeldung zum 9.10.

 

Würde mich wundern, wenn das nicht klappen sollte.

Dennis92
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Es hat tatsächlich geklappt!!! VIELEN DANK!!!
Aber, ich musste das Austrittsdatum rausnehmen. Ich teste mal, mit Austrittsdatum. Ich glaube, da kam ein Fehler im Sinne von "da ist eine Fehlzeit, die das blockiert"

Aber, nun wurde eine Anmeldung mit Meldegrund 13 erstellt. Zum 15.10.24. Muss ich diesen Mitarbeiter nun nochmal separat abmelden? Er wird praktisch nie wieder zurückkommen, da er zum 31.10. gekündigt wurde. Rein logisch würde ich denken, der Vorgang muss abgeschlossen werden.

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pogo
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Oben schriebst du noch Austritt ist der 14.10.

Jetzt der 31.10.? Dann gibt es natürlich eine Anmeldung zum 15.10.

Du kannst doch nicht laufend die Parameter ändern. 🤐🤔🤣

 

Wenn der MA vom 10.9. bis 31.10. nicht gearbeitet hat , geht natürlich auch die unbezahlte Fehlzeit entsprechend lange.

Was für einen Sinn hat dann der 14.10.?

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Dennis92
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Ich merke es selbst, zu viele Daten und zu viel Hektik... Tut mir Leid. Natürlich ist der 14.10. korrekt. Somit sollte nun (nach Eintragung des Austritts) sich die Abmeldung auslösen? Habe ich das richtig verstanden? 34er vom 10.09. - 09.10. und die 30er dann zum 14.10.

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pogo
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Nein, eine 30er Meldung gibt es dann nicht mehr, da die Abmeldung nach Unterbrechung bereits erfolgt ist.

 

Doppelt muss nicht abgemeldet werden.

Zum Austritt am 14.10. darf dann einfach nichts weiter passieren.

Dennis92
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Ich berichte gleich. LODAS braucht ja immer etwas... 🙂

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Dennis92
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Soooo. Die alte 30er Abmeldung wurde storniert. Die zuvor ausgelöste 34er Abmeldung vom 01.09. - 09.10. blieb bestehen (soll ja auch?) und die davor ausgelöste 13er Anmeldung wurde ebenso storniert. Somit, Halleluja, darf ich den Fall als abgeschlossen ansehen :)?!

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Dennis92  schrieb:

Somit, Halleluja, darf ich den Fall als abgeschlossen ansehen :)?!


Es sei denn, die Krankenkasse hat dann noch Rückfrage wg. der Menge an Meldungen und Stornierungen... 😉

Dennis92
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Nimm mir doch nicht die Freude 🥲!

 

die dürfen sich dann bei Datev beschweren 😜

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letzte Antwort am 06.02.2025 17:06:25 von Dennis92
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