abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS Abfindung nach Austritt

11
letzte Antwort am 03.09.2026 09:30:11 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Melanie1985
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 12
2703 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Abrechnung in LODAS.

 

Ich habe einen MA der ist zum 31.01.2024 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Bekommt nun im Februar 2024 eine Abfindung.

 

Das Häkchen bei "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers" ist im Februar gesetzt. 

In der Erfassungstabelle habe ich die Abfindung mit Lohnart 208 eingetragen.

 

Wenn ich mir jetzt die Probeabrechnung für den Monat 02.2024 hole wird die Abfindung steuerfrei abgerechnet. 

 

Was mache ich falsch bzw. was muss ich noch beachten?

 

Danke für Eure Hilfe!

 

Viele Grüße

Melanie

 

 

Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 12
2684 Mal angesehen

Bei einer Einmalzahlung nach dem Austrittsmonat wird der Restverdienst vom Programm nicht automatisch ermittelt sondern muss manuell erfasst werden:

 

Uwe_Lutz_0-1708546874215.png

 

0 Kudos
Melanie1985
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 12
2640 Mal angesehen

Hallo Uwe,

 

vielen Dank für deine Antwort.

 

Welchen Monat / Jahr muss ich denn dort eingeben? Ist das dann 02/2024? Und welcher Restverdienst als Betrag muss dort stehen? Das letzte monatliche Bruttogehalt?

 

Vielen Dank!

 

Melanie

0 Kudos
prabhjot-kakkar
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 12
2610 Mal angesehen

Hallo Melanie1985,

 

es ist dann 02/2024 und Restverdienst, wäre dann die Abfindung und nicht das insgesamte monatliche Bruttogehalt.

 

Liebe Grüße

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 5 von 12
2598 Mal angesehen

Moin,

 

der Monat ist 02/2024 und als Restverdienst ist ein fiktiver Verdienst bei einem neuen Arbeitgeber (Summe der Monate 02-12/2024) anzusetzen. Da derartige Zahlen vermutlich eher nicht bekannt sein dürften, kann man auch den Verdienst, den er bei Ihnen hatte, auf das Jahr hochrechnen.

 

Nur wenn bekannt ist, dass es keine weiteren Verdienste gibt (z.B. wg. nachgewiesenem Renteneintritt), kann man von der Hochrechnung absehen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
SJ_2020
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 12
2269 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

 

ich habe ebenfalls eine Abfindung nach Austritt im gleichen Kalenderjahr.

 

Austritt: 31.05.2024; Abfindung fließt in 07/2024; Voraussichtl. Monatsverdienst in Abr.stand 07/2024 ab 08/2024 erfasst.

 

Abrechnung vorsorglich mit Lohnsteuerklasse 6 erstellt. Prompt kam die Rückmeldung, dass die Mitarbeiterin keinen neuen Arbeitsplatz angenommen hat und wir mit Lohnsteuerklasse 5 abrechnen sollen/können ( schriftliche Bestätigung liegt vor ).

 

Habe soeben eine Wiederabrechnung durchgeführt --> was mich jetzt verunsichert ist, dass der Auszahlungsbetrag im Vergleich zur Lohnsteuerklasse 6, jetzt mit Lohnsteuerklasse 5, niedriger ausfällt. . . . 

 

Hat hier jmd. auf die Schnelle eine Idee? 

 

Vielen DANK . . . und viele Grüße

0 Kudos
SJ_2020
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 12
2224 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

die kumulierten Werte müssen nur hinterlegt werden, wenn die Abfindung nach Austritt abgegolten wird oder? Wenn die Abfindung im Austrittsmonat bereits bekannt ist, müssen keine kumulierten Werte für die Zukunft unter Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angaben erfasst werden. 

 

Verstehe ich das richtig?

 

Vielen Dank und rundum gute Restwoche.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 12
2206 Mal angesehen

Hallo,


wenden Sie sich doch bitte einmal über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir den Sachverhalt überprüfen können.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
SJ_2020
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 9 von 12
94 Mal angesehen

@Uwe_Lutz 

 

Kurze Rückfrage - vermutlich bereits des Öfteren da gewesen:

 

die kumulierten Werte müssen nur hinterlegt werden, wenn die Abfindung nach Austritt abgegolten wird oder? Wenn die Abfindung im Austrittsmonat bereits bekannt ist, müssen keine kumulierten Werte für die Zukunft unter Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angaben erfasst werden. 

 

Vielen Dank für Feedback 🙂

 

Viele Grüße

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 10 von 12
81 Mal angesehen

Wenn ein Einmalbezug während einer laufenden Beschäftigung (auch im Austrittsmonat) abgerechnet wird, unterstellt das Programm -nach meiner Kenntnis-, dass der laufende Bezug auch in den Folgemonaten weiter verdient wird.

SJ_2020
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 11 von 12
78 Mal angesehen

@Uwe_Lutz 

 

Super - ganz herzlichen Dank für Ihre zeitnahe Rückinfo.

 

Immer sehr wertvoll, Ihre Einschätzung der Dinge sowie Ihre Erfahrungswerte 🙂 !

 

Viele Grüße

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 12 von 12
75 Mal angesehen

Ich finde es immer wieder schade, dass es kein Protokoll öder ähnliches gibt, wie die DATEV die Lohnsteuer bei Einmalzahlungen berechnet -am Besten auch noch in der Probeabrechnung einsehbar-. Dann würde man vielleicht auch mal mitbekommen, wenn dort etwas falsch läuft.

 

 

*träum*

11
letzte Antwort am 03.09.2026 09:30:11 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage