Hallo,
ich habe ein Problem, bei dem Ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.
Vor kurzem hat unser Mandant uns mitgeteilt, dass der nicht meldepflichtige Gesellschafter seit 2024 gar kein Gehalt mehr bekommen sollte. Leider erst nach Erstellung der Januar Abrechnung. LODAS kann nur ab 2025 Korrekturabrechnungen machen, aber wie bekomme ich 2024 korrigiert?
SV-Meldungen müssen zum Glück keine korrigiert werden, weil nichts gemeldet wurde.
Reicht es aus, wenn ich
- im Lohnprogramm das Austrittsdatum eintrage, wodurch 2025 korrigiert wird
- die Lohnsteuer 2024 manuell in der Korrekturabrechnung in 2026 ergänze
- die Lohnsteuerbescheinigung 2024 über Elster storniere (Erklärung 2024 wurde noch nicht erstellt)
Oder müssen noch weitere Schritte vorgenommen werden bzw. anders vorgegangen werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
@RomanK schrieb:
Oder müssen noch weitere Schritte vorgenommen werden bzw. anders vorgegangen werden?
Das sollte im ersten Schritt erst mal mit der zuständigen Person für die Erstellung der Jahresabschlüsse besprochen werden, um hier die Problematik der verdeckten Ausschüttungen bzw. Einlagen vorab zu klären.
Und im nächsten Schritt wohl noch die Kompetenzen des zuständigen Mitarbeiters beim Mandanten. Werden die Lohnabrechnungen überhaupt geprüft?
Wie kann man den zwei Jahre Gehalt an jemanden überweisen ohne dass dieser einen Anspruch darauf hat? Und der GGF hätte sich ja auch mal zucken können. *Schleudertrauma vom Kopfschütteln*
Falls kein Gehalt ausgezahlt wurde, müsste man dem zuständigen Fibu-Mitarbeiter auf die Finger klopfen. Da gibt es doch Abstimmdifferenzen auf den Lohnkonten. Aber ja, aus eigener (leidlicher) Erfahrung weiß ich, dass bei selbstbuchenden Mandanten sowas ignoriert wird --> macht ja schließlich alles der Abschlussbearbeiter. 🙄
Wichtig sind auch noch die Protokolle der Gesellschafterversammlung. Diese werden ja regelmäßig in SV-Prüfungen angefordert.
Das mit der Lohnsteuernachberechnung ist ein wenig kompliziert:
VG
Was mir gerade noch so als Frage in den Sinn kommt: Warum sollte der beherrschende GGF eigentlich kein Gehalt mehr bekommen? Ist er womöglich gar kein beherrschender GGF mehr? In diesem Fall hätten tatsächlich SV-Beiträge abgeführt werden müssen.
Und wie will man dem Finanzamt erklären, dass die letzten zwei Jahre für jemanden eine Entgeltabrechnung durchgeführt wurde der gar keinen Anspruch darauf hat und niemandem ist es aufgefallen?
Wir sind ja schließlich nur ein kleines Rädchen im Getrieben und sind entsprechend auf die Zuarbeit des Mandanten angewiesen. Das mit der Glaskugel funktioniort auch bei uns noch nicht.
Wenn man sich da mal nicht am Ende noch eine Lohnsteuer-Außenprüfung auf den Plan ruft. Wer weiß was da noch so alles im Verborgenen schlummert von dem man bis jetzt noch nichts weiß
Diese Korrektur wird bestimmt noch viele Nerven kosten.
Zu Beginn hieß es mit Nachweisen, dass der beherrschende GGF Gehalt X bekommen sollte, weshalb wir dieses so abgerechnet haben. Die Buchhaltung wird immer Jahresweise eingereicht und mit der Buchhaltung 2024 wurde wegen den fehlenden Gehaltszahlungen dann nachgefragt. Der beherrschende GGF sagte dann zu uns, dass er das damals rückgängig gemacht hat.
Ist der Jahresabschluss 2024 bereits fertig/übermittelt?
Gab es ein GF-Vertrag, wo sein Gehalt angegeben war?
Was heißt rückgängig gemacht? Gibt es ein Gesellschafter-Beschluss?
Wieso überhaupt soll/wurde kein Gehalt gezahlt werden?
Der GGF hat monatlich nen Lohnzettel bekommen! Wie **** muss man sein um das nicht zu hinterfragen?!
Gerade der GGF sollte doch nen direkten Draht zur Kanzlei haben.
Na wenigstens scheint ja kein Geld geflossen zu sein.
Also über solche Mandanten kann ich mich echt nur aufregen. Die gehören in die Kategorie "brauch ich nicht"
Denen muss man alles aus der Nase ziehen und erwarten dann auch noch, dass wir doch eh schon alles wissen... (Glaskugel - Wer eine hat die funktioniert, her damit!)