Hallo DATEV,
am 30.12.2015 habe ich die Jahreswechselversion 10.05 installiert. Leider haben wir für die Abrechnung 12/2015 ebenfalls am 30.12.2015 zwei AU-Bescheinigungen für Kinderkrankengeld bekommen. Da bei diesem Mandat die Ausfalltage gekürzt werden, habe ich eine Wiederholung angestoßen, um die berichtigten Lohnabrechnungen/LSt-Bescheinigungen/BG-Aufstellungen usw. zu bekommen.
Da die Entgeltbescheinigung für Kinder-KG bislang auf Papier erstellt wurde, war der erste Gedanke, dass dies zumindestens für 2015 weiterhin so gilt. Da erschien u. a. der Hinweis, dass für Abrechnungen am 30./31.12.2015 keine EEL übermittelt werden und diese dann am 02.01.2016 nochmals abgerufen werden sollen. In einem Info-DB-Dokument stand dann noch, dass die Bescheinigungen für Kinder-KG nun auch unter die DÜ fallen, obwohl sie ja eigentlich in 2015 auf Papier ausgegeben wurden. Nun hatte ich die Wiederholungsabrechnung am 30.12.2015 angestoßen, in der Annahme, dass am 02.01.2016 ein Abruf möglich sei.
Jetzt kommt aber der Hinweis, dass diese Bescheinigung nicht mehr ohne Abrechung erstellt werden kann. Hätte man da nicht in den Hinweistext einen besonderen Hinweis aufnehmen können? Jetzt habe ich die Auswertungen aus der Wiederholung aber keine Bescheinigungen und müsste, zumindestens verstehe ich das so, nochmals eine Wiederholung anstoßen. Warum wird nicht gesondert auf die nur mit einer Abrechnung erstellbaren Bescheinungen hingewiesen? Wenn im Protokoll ganz allgemein steht, dass die EEL-Meldungen ab 02.01.2016 erneut abzurufen sind, gehe ich doch davon aus, dass auch die Bescheinigung für Kinder-KG abrufbar ist, zumal die Abrechnungswerte im RZ gespeichert sind.
Wie sollte jetzt am besten verfahren werden?
Viele Dank und ein frohes neues Jahr
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Preuß,
danke, wir wünschen Ihnen ebenfalls ein frohes neues Jahr.
Der Sachverhalt wird gerade geprüft – wir informieren Sie zeitnah.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
wir haben auch diese Fehlermeldung "die Bescheinigung für KKG kann nicht mehr ohne Abrechnung erstellt werden".
zu unserem Fall: Wir haben jetzt mit der Lodas-Version 10.06 im Januar 2016 den Dezember angesprochen und eine Fehlzeit gebucht. In der Probeabrechnung kam für Dezember auch das DÜ-Protokoll EEL und die gekürzte Dez. bzw. Januar Entgeltabrechnung. Das Hinweisprotokoll o.k.. Soweit alles gut
lt. Dokument 5277435 Punkt 3.2 sollte eine Übermittlung automatisch erfolgen
Wird dann die EEL erst mit der endgültigen Monatsabrechnung verschickt.
Danke für Ihre Antwort.
Hallo Frau Angele,
hallo Herr Preuß,
die Hinweismeldung wurde ausgegeben, wenn Sie im Zeitraum zwischen dem 30.12.2015 und 01.01.2016 versucht haben, eine EEL-Bescheinigung abzurufen. Die Meldung hat sich auf alle EEL-Meldungen und Abrufe von Vorerkrankungszeiten bezogen.
Seit dem 02.01.2016 können die EEL-Bescheinigungen, wie erwähnt, wieder erstellt werden.
Aufgrund der Berechnung des ausgefallenen Entgelts im Ausfallzeitraum kann eine Bescheinigung zum Kinderkrankengeld nur noch mit Abrechnung abgerufen werden. Bitte senden Sie entweder eine Wiederabrechnung 12/2015 oder stoßen Sie mit der Erstabrechnung 01/2016 eine Nachberechnung über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard auf 12/2015 mit Wert 1 und BS 96 an.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
in der April-Abrechnung 2016 hatte ich eine Fehlzeit Kinderpflege mit Krankengeld für den Januar 2015 neu erfasst. Die Nachberechnung verlief korrekt (automatische Gehaltskürzung und Korrektur der SV-Jahresmeldung 2015). Jedoch wurde die EEL-Bescheinigung nicht übermittelt, obwohl die Voraussetzungen (Service-Info Dok. 5303308) erfüllt sind. Haben Sie eine Idee warum die Bescheinigung nicht erstellt wurde?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!
MfG
Gerhard Poppe
Hallo Herr Poppe,
gibt es zum Thema EEL einen Fehlerhinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll von 04/2016?
Gerne können Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns wenden, dann prüfen wir den Sachverhalt anhand Ihrer Ordnungsbegriffe.
Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Klaus,
zur Info, im Protokoll sind lediglich Hinweise auf die automatische NB und die fiktive Ermittlung der Werte enthalten, ein Fehlerhinweis nicht.
MfG
Gerhard Poppe