abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

L&G Arbeitsbescheinigung übernimmt Arbeitszeitänderung nicht/ Entgelt nur 12 Monate

8
letzte Antwort am 14.01.2025 08:43:54 von DebVerwaltung
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
DebVerwaltung
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
202 Mal angesehen

Hallo, ich versuche eine Arbeitsbescheinigung in Lohn und Gehalt für einen am 31.12.2024 ausgetretenen MA zu erstellen. In der Probeabrechnung zeigt die Arbeitsbescheinigung 32 Wochenstunden ab 01.10.2023 (Eintritt) an:

Arbeitszeit ArbeitsbescheinigungArbeitszeit Arbeitsbescheinigung

 

Es waren aber 40 Wochenstunden mit einem Wechsel ab 01/24 auf 32 Wochenstunden. Erfasst ist alles:

Arbeitszeit SystemArbeitszeit System

Was mache ich falsch?

Aktueller Hotfix & alle Updates sind vorgenommen worden.

 

Ausserdem zeigt die Bescheinigung das Entgelt nur für die letzten 12 Monate aus 2024 ohne Berücksichtigung der 3 Monate aus 2023, ist das korrekt so?

 

Mit leicht verzweifelten Grüße, weil der MA nach Leistungsantrag die Arbeitsbescheinigung schon anmahnt...

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 9
194 Mal angesehen

Die Agentur erwartet i.d.R. die letzten 12 Monate als bescheinigt. Und dafür sind 32 Std. zutreffend. Also raus damit.

0 Kudos
DebVerwaltung
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 9
178 Mal angesehen

Danke für den Hinweis mit den 12 Monaten.

 

"Raus damit" akzeptiert der MA nicht, und es ist ja auch falsch.

 

Wenn da ab 01/24 stünde, wären alle glücklich. In Probeabrechnung bei anderem MA (Eintritt 07/23, AZ-Änderung 01/24 und 07/24, fiktiver Austritt 31.12.24) funktioniert es wie es soll:

Arbeitszeit korrekt.png

0 Kudos
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 9
170 Mal angesehen

Schuss ins Blaue....

 

Vielleicht ist das Problem, dass du 2 Arbeitszeitänderungen, aber nur einen Änderungsgrund erfasst hast?

0 Kudos
DebVerwaltung
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 9
164 Mal angesehen

Guter Schuss, ich hab keine Änderung eingetragen, weil sich ja nur die Arbeitszeitverteilung, aber nicht die WAZ selbst geändert hat.

 

Habe also Änderung ab 05/24 versucht, leider gleiches Ergebnis = 32 WAZ ab 10/23 in der Arbeitsbescheinigung..

Arbeitszeit 2 Änderungen.png

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 9
146 Mal angesehen

@DebVerwaltung  schrieb:

Danke für den Hinweis mit den 12 Monaten.

 

"Raus damit" akzeptiert der MA nicht, und es ist ja auch falsch.

 

................................


Schon mal eine Nachberechnung ab xx/2023 angestoßen? Und dann die ArbBesch. neu berechnet?

 

Welcher Schaden entsteht dem MA denn, wenn Sie doch "raus damit" machen?

0 Kudos
DebVerwaltung
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 9
127 Mal angesehen

Kein Schaden, alle Werte die zur Berechnung der Lesitungen herangezogen werden, stimmen ja. Aber MA stösst sich an dem offensichtlichen Fehler, bekommt ja die Kopie.

 

Nachberechnung nur ab 01/24 möglich, also doch "raus damit", dem MA erklären und hoffen, dass es so akzeptiert wird. Danke

0 Kudos
Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 9
101 Mal angesehen

Versuchen Sie mal die Wochen AZ Vollzeit noch mit 40h zu erfassen, vielleicht ist das - wenn es auch sinnlos erscheint- im Programm der Schalter für "oh da ist was abweichend"... manchmal ist das bei DATEV tatsächlich so 🙂

0 Kudos
DebVerwaltung
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 9
94 Mal angesehen

Das hatte ich nach dem Screenshot schon gemacht, weil Datev da ja tatsächlich etwas zickig ist, hat aber nicht geholfen. Danke!

0 Kudos
8
letzte Antwort am 14.01.2025 08:43:54 von DebVerwaltung
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage