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Kurzfrist. Beschäftigung - im Anschluss Werkstudent

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letzte Antwort am 21.06.2025 13:04:37 von cro
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

wir haben für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum einen AN als kurzfristig Beschäftigen geführt. Dieser Zeitraum ist nun vorbei, der Kollege soll aber weiterhin beschäftigt werden. 

 

Er ist Werkstudent. 

 

Gibt es hier ein Problem ihn direkt im Anschluss an die kurzfristige Beschäftigung als Werkstudent zu führen?

 

Ich kann leider keine Antwort finden.

 

Vielen Dank im Voraus!

GLH
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/expertenforum/discussion/controller/show/thread/kurzfristige-beschaeftigung-mit-weiterbeschaeftigung/

 

Würde ich persönlich noch mit dem Arbeitgeberservice der entsprechenden Krankenkasse klären.. .

 

 

 Beste Grüße

cro
Experte
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Nachricht 3 von 7
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Das sollte unbedingt vermieden werden, da schädlich für den kurzfristigen Zeitraum. Die Minijobzentrale informiert  dazu gut. Suche - Minijob-Zentrale

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GLH
Fortgeschrittener
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@cro

 

Verwechselst Du erst Werkstudent / Sozialversicherungsfplichtig und im Anschluss kurzfristig beschäftigt mit dem o.g. Fall?

 

Dort soll ja nach der kurzfristigen Beschäftigung jemand eingestellt werden.

 

 

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cro
Experte
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@GLH  schrieb:

@cro

 

Verwechselst Du erst Werkstudent / Sozialversicherungsfplichtig und im Anschluss kurzfristig beschäftigt mit dem o.g. Fall?

 

Dort soll ja nach der kurzfristigen Beschäftigung jemand eingestellt werden.

 

 


Sorry, verstehe ich gerade nicht. Der Werkstudent gefährdet die vorherige kurzfr. Beschäftigung. Darauf bin ich eingegangen.

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GLH
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Ich kenne es nur so dass man bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis / Werkstudent / Minijob nicht in die kurzfristige Beschäftigung wechseln kann ohne 2 Monate Pause.  Aber aus einer kurzfristigen Beschäftigung in die o.g. Tätigkeiten wechseln kann. 

 

 

@cro  schrieb:

Das sollte unbedingt vermieden werden, da schädlich für den kurzfristigen Zeitraum. Die Minijobzentrale informiert  dazu gut. Suche - Minijob-Zentrale


Wo findest Du da dazu etwas anderes?

 

https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/begriffe-und-beschaeftigungsarten/14_wechsel_von_kurzfristig_in_minijob/faq_14_wechsel_von_kurzfristig_in_minijob.html

 

Hier z.B. würde der folgende Minijob auch kein Problem darstellen. Habe Interessehalber bei dem Arbeitgeberserice AOK und der Minijobzentrale angerufen, beide teilten mit, dass es sich nicht negativ auf die kurzfristige Beschägtigung auswirken würde.

 

Aber die müssen ja auch "nicht immer" Recht haben oder ich übersehen was / es ist zu warm ^^

 

cro
Experte
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@GLH  schrieb:

 

 

Ich kenne es nur so dass man bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis / Werkstudent / Minijob nicht in die kurzfristige Beschäftigung wechseln kann ohne 2 Monate Pause.  Aber aus einer kurzfristigen Beschäftigung in die o.g. Tätigkeiten wechseln kann. 

 


Genau so! Danke für die Korrektur und sorry für den "Stress". Schönes WE.

6
letzte Antwort am 21.06.2025 13:04:37 von cro
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