Hallo Zusammen,
wir haben für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum einen AN als kurzfristig Beschäftigen geführt. Dieser Zeitraum ist nun vorbei, der Kollege soll aber weiterhin beschäftigt werden.
Er ist Werkstudent.
Gibt es hier ein Problem ihn direkt im Anschluss an die kurzfristige Beschäftigung als Werkstudent zu führen?
Ich kann leider keine Antwort finden.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
Würde ich persönlich noch mit dem Arbeitgeberservice der entsprechenden Krankenkasse klären.. .
Beste Grüße
Das sollte unbedingt vermieden werden, da schädlich für den kurzfristigen Zeitraum. Die Minijobzentrale informiert dazu gut. Suche - Minijob-Zentrale
Verwechselst Du erst Werkstudent / Sozialversicherungsfplichtig und im Anschluss kurzfristig beschäftigt mit dem o.g. Fall?
Dort soll ja nach der kurzfristigen Beschäftigung jemand eingestellt werden.
@GLH schrieb:
Verwechselst Du erst Werkstudent / Sozialversicherungsfplichtig und im Anschluss kurzfristig beschäftigt mit dem o.g. Fall?
Dort soll ja nach der kurzfristigen Beschäftigung jemand eingestellt werden.
Sorry, verstehe ich gerade nicht. Der Werkstudent gefährdet die vorherige kurzfr. Beschäftigung. Darauf bin ich eingegangen.
Ich kenne es nur so dass man bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis / Werkstudent / Minijob nicht in die kurzfristige Beschäftigung wechseln kann ohne 2 Monate Pause. Aber aus einer kurzfristigen Beschäftigung in die o.g. Tätigkeiten wechseln kann.
@cro schrieb:Das sollte unbedingt vermieden werden, da schädlich für den kurzfristigen Zeitraum. Die Minijobzentrale informiert dazu gut. Suche - Minijob-Zentrale
Wo findest Du da dazu etwas anderes?
Hier z.B. würde der folgende Minijob auch kein Problem darstellen. Habe Interessehalber bei dem Arbeitgeberserice AOK und der Minijobzentrale angerufen, beide teilten mit, dass es sich nicht negativ auf die kurzfristige Beschägtigung auswirken würde.
Aber die müssen ja auch "nicht immer" Recht haben oder ich übersehen was / es ist zu warm ^^
@GLH schrieb:
Ich kenne es nur so dass man bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis / Werkstudent / Minijob nicht in die kurzfristige Beschäftigung wechseln kann ohne 2 Monate Pause. Aber aus einer kurzfristigen Beschäftigung in die o.g. Tätigkeiten wechseln kann.
Genau so! Danke für die Korrektur und sorry für den "Stress". Schönes WE.