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Kurzarbeit Kürzung Gehalt Faktor 13/3 Lodas

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letzte Antwort am 20.05.2020 20:30:36 von Carmen_Picht
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silkek
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Nachricht 1 von 10
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Hallo zusammen,

 

kann mir hier jemand die Grundlage nennen, warum in Lodas grundsätzlich standardisiert erst einmal das Gehalt mit dem Faktor 13/3 gekürzt wird?

 

Wenn ein Angestellter mit Festgehalt 50 % der Zeit arbeitet, müsste er doch auch 50% des Gehaltes bekommen. Laut der Beschreibungen der Bundesagentur für Arbeit sind ja das Soll-Entgelt und das Ist-Entgelt zu bestimmen. Und wenn jemand 50 % der Zeit arbeitet, müsste er ja auch 50 % des Gehaltes erhalten. Z.B. wenn der AN statt 168 Stunden im Mai tatsächlich nur 84 Stunden arbeitet. Telefonisch hat mir auch die Bundesagentur das so bestätigt.

 

Es findet ja z.B. auch eine Zeiterfassung in den Unternehmen statt, und wenn jemand z.B. statt 8 Stunden nur noch 4 arbeitet, kann das Gehalt doch nicht noch zusätzlich um einen Faktor gekürzt werden?

 

Hat jemand hier eine offizielle, rechtliche Grundlage dafür parat?

 

Laut telefonischer Auskunft der Bundesagentur gibt es keine?

 

Es kommt doch sonst auch zu Rückfragen der Angestellten, wenn z.B. wirklich genau 50 % gearbeitet wird aber diese nicht mal 50% des Gehaltes erhalten?

 

Vielen Dank vorab!

 

 

vbuelow
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Nachricht 2 von 10
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Hallo zusammen,

 

wir haben die gleiche Frage : das Ganze geht sogar im Extremfall soweit das ein AN trotz Kurzarbeit null einen Teil seines normalen Gehaltes bekommt.

In einem weiteren Fall bekommt der AN aus unserer Sicht ebenfalls zuviel IST-Entgelt.

 

Monat Mai : normale Arbeitszeit 20 Std./Woche (also im Schnitt laut Formel 86,66 Std./Monat)

Laut Stundenzettel wurden im Mai tatsächlich 7 Stunden gearbeitet und 73 Stunden sind auf Grund von Kurzarbeit ausgefallen.

Der MA bekommt nun aber nicht wie man erwarten würden sein normales Gehalt für 7 Stunden sondern für 13,667 Stunden -  also fast das doppelte.

 

Kann mir jemand sagen wo hier der (Denk-)Fehler liegt ?

 

Vielen Dank !

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silkek
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Nachricht 3 von 10
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Du meinst, dass er trotz voller Kurzarbeit einen Teil des Gehaltes bekommt, oder?

 

Gerade der Mai ist diesbezüglich nämlich andersherum unglücklich.

 

Im April z.B. kürzt Datev bei einer 25 Std Kraft obwohl diese 5 Std x 22 Tage = 110 Stunden hätte automatisch auf 108,33 Stunden. Es wird volles Kurzarbeitergeld gezahlt.

 

Im Mai hätte diese Kraft eigentlich nur eine Arbeitszeit von 5 Std x 21 Tagen, also 105 Stunden. Auch hier rechnet Datev dann aber mit 108,33 Stunden. Gibt man also nur den Ausfall von 105 Stunden an, wird noch ein Teil des Gehaltes gezahlt.

 

Ich glaube, du hast jetzt in deinem Fall nur 4 Wochen x 20 Std genommen.

 

In deinem Fall sollten es also eigentlich 4 Std (sofern die 4 Stunden auf 5 Tage verteilt werden) pro Tag x 21 Tage im Mai = 84 Stunden insgesamt sein als Grundlage (nicht 80).

 

Aber trotzdem würde er aber auch hier ja mit Faktor wiederum kürzen.

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Uwe_Lutz
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Moin,

 

völlig abwegig finde ich die Umrechnung mit dem 13/3-Faktor nicht.

 

Die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sagen zu der Kürzung lediglich, dass dies in der betriebsüblichen Weise erfolgen muss.

 

Berechnet wird nicht, wie viel Gehalt der Mitarbeiter für die Ist-Stunden bekommt, sondern wie hoch der Abzug für die KUG-Stunden ist.

 

Und nun überlege ich mir mal, wie denn eine Überstunde für einen Mitarbeiter betriebsüblich berechnet wird (da die KUG-Ausfälle ja auch als Stunden erfasst werden). Wir rechnen dann den Stundensatz durchaus mit der 13/3-Regelung aus, wenn die Mitarbeiter einen festen Betrag als Gehalt erhalten. Oder wird bei Ihnen in jedem Monat ein anderer Stundensatz für eine Überstunde gezahlt?

 

Und letztlich kann man dies doch auf die tatsächlichen Sollstunden des Monats umstellen, wenn dies anders gerechnet werden soll.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

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vbuelow
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Fast richtig - da aber nicht an 5 Tagen gearbeitet wird kommt der AN nur auf 80 Soll-Stunden im Mai.

 

Davon wurden 7 Stunden gearbeitet und 73 nicht. 

 

Dennoch wird Gehalt für 86,667 - 73 Std. = 13,667 Std.  berechnet. 

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vbuelow
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Eine Umstellung auf die tatsächlichen Soll-Stunden (Bei meinem Beispiel im Mai 80 Std. laut Stundenzettel) bringt leider auch keine Änderung beim IST-Entgelt.

 

Laut Datev lässt sich die Formel zwar mit einem "Trick" aushebeln, aber die Frage ist ja eher was ist korrekt ?

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silkek
Beginner
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Nachricht 7 von 10
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Also laut der Beschreibung der Bundesagentur für Arbeit sind ja Soll Entgelt und Ist Entgelt zu ermitteln.

 

Und warum sollte jemand, der 50% der Zeit gearbeitet hat, weniger Gehalt bekommen?

 

So ganz verstehe ich das noch nicht, mir fehlt da leider noch immer die Grundlage....

 

Man kann das umstellen, aber das ist sehr umständlich.

 

Und ich würde gerne wissen, was in welchem Fall denn dann richtig ist.

 

Habe ich einen Mandanten, der ohne Überstundenvergütung arbeitet, dann ohne Faktor?

Habe ich einen mit Überstunden mit Faktor?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 10
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@silkek  schrieb:

Also laut der Beschreibung der Bundesagentur für Arbeit sind ja Soll Entgelt und Ist Entgelt zu ermitteln.

 

Und warum sollte jemand, der 50% der Zeit gearbeitet hat, weniger Gehalt bekommen?

 

So ganz verstehe ich das noch nicht, mir fehlt da leider noch immer die Grundlage....

 

Man kann das umstellen, aber das ist sehr umständlich.

 

Und ich würde gerne wissen, was in welchem Fall denn dann richtig ist.

 

Habe ich einen Mandanten, der ohne Überstundenvergütung arbeitet, dann ohne Faktor?

Habe ich einen mit Überstunden mit Faktor?


Es gibt nicht DIE richtige Lösung. Maßgeblich ist, was arbeitsrechtlich für eine Umrechnung für Fehlzeiten/-stunden vereinbart ist. Und hier müssen Sie letztlich eine Entscheidung treffen - ähnlich wie Sie dies ja auch für eine Umrechnung bei Teilmonaten individuell erfassen müssen.

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silkek
Beginner
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Tut mir leid, aber trotzdem muss ich da grundsätzlich noch mal rückfragen.

 

Im Grunde würde ich aber doch, wenn in diesen Fällen mit dem Faktor gerechnet wird, doch die Dinge bei der Kurzarbeit vermischen. Das passiert praktisch ja auch.

 

Ich kann doch aber nicht einerseits für die ausgefallenen Stunden die tatsächliche Arbeitszeit zugrunde legen und damit die ausgefallenen Stunden berechnen, das Gehalt dann aber wiederum um einen durchschnittlichen Faktor aufgrund einer durchschnittlichen Arbeitszeit kürzen.

 

Dann müsste ich doch um einheitlich zu bleiben, auch die ausgefallenen Stunden entsprechend mit einem Faktor rechnen, wenn ich die durchschnittliche Arbeitszeit als Grundlage nehme und mit Faktor kürze? Dann wären es aber auch durchschnittlich ausgefallene Arbeitsstunden, nicht die tatsächlichen?

 

Zusätzlich muss ich ja in Monaten des Vollausfalls aber wiederum die durchschnittlichen Stunden erfassen, um eine volle Kürzung des Gehaltes zu erhalten. In den anderen erfasse ich dann aber die tatsächlichen (siehe Beispiel vorher bei Teilzeit 25 Stunden) Ausfallstunden. D.h. ich vermische hier ja auch wieder beides je nach Monat? Das fällt eben besonders bei Vollausfall auf.

 

Andersherum wenn ich die ausgefallenen Stunden anhand der tatsächlichen Stunden berechne, muss ich diese aber auch als Berechnungsgrundlage nehmen?

 

In einigen großen Tarifverträgen z.B. ist ja eine durchschnittliche monatliche Stundenzahl gegeben, da würde es Sinn machen, auch mit Faktor das Gehalt durchschnittlich umzurechnen. Aber die Mehrzahl, die mit DATEV abrechnet, hat doch keine durchschnittliche monatliche Stundenzahl? Folglich wäre das ja eher kein Standard?

 

Oder bin ich da jetzt total auf dem Holzweg und habe einen Denkfehler?🤔

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DATEV-Mitarbeiter
Carmen_Picht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

bitte lesen Sie im nachfolgenden Infodokument #1008704 den Abschnitt 3.1.3 - Arbeitszeiten für Kurzarbeitergeld erfassen:

 

Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in LODAS compact/classic/comfort 

 

Wie Sie bei individuell abweichenden Arbeitszeiten vorgehen, erfahren Sie im Abschnitt 3.2.2 - Abweichende Arbeitszeiten erfassen.

 

Hoffe, das hilft Ihnen weiter.

C.Picht

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letzte Antwort am 20.05.2020 20:30:36 von Carmen_Picht
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