Hallo 👋
Ich habe eine Frage bezüglich KUG.
Ausfallstunden werden mit 410 erfasst.
Krankenstunden soll man in der Regel auch auf die 410 erfassen wenn keine U1 Pflicht besteht. Ist es ein Fehler wenn ich diese trotzdem mit der 413 erfasse damit der Überblick besser ist?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dann noch eine weiter Frage. Rechnet man Feiertage zu den SOll Arbeitszeiten hinzu? Es ist ja klar, dass da Entgeltfortzahlung Pflicht seitens Arbeitgeber besteht. Ich habe mir die Frage trotzdem gestellt.
@Mailin schrieb:Ist es ein Fehler wenn ich diese trotzdem mit der 413 erfasse damit der Überblick besser ist?
Wenn du die 413 mit SLA 410 anlegst, damit die Unterscheidung nur auf der Lohnabrechnung ist und die Stunden auf dem Antrag aber zusammen geführt werden, kannst du das machen.
Feiertagsstunden sind Soll-Stunden, ja. Sonst stimmt die Kug-Berechnung nicht.
Hallo Mailin,
zwischen der 410 und der 413 gibt es einen ganz wesentlichen Unterschied. Es geht dabei darum, ob der AN schon im Vormonat krank war oder erst im aktuellen Monat, in dem der Kug-Bezug beginnt. Die Konsequenzen sind erheblich.
Gleichlautend läuft es auch im Baulohn mit den LA 240 und 241 ab.
Ist hier https://apps.datev.de/help-center/documents/1021773 genau beschrieben.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo Herr Seemann,
vielen Dank für Ihre Erläuterung. Das Dokument habe ich gelesen. Es geht um einen Mandanten der nicht U1 pflichtig ist. Ich habe damals bei einen Mitarbeiter, der während KUG erkrankte, die Ausfallstunden unter der 413 Ausfallschlüssel 1 erfasst. Siehe Screenshot/Erfassungstabelle. Jedefalls habe ich das Dokument so verstanden.
Ich wünsche eine schönes Wochenende.
Moin Frau Mailin,
wichtig ist hier natürlich, zu betrachten, was in der Abrechnung bzw. als Folge darauf passiert ist. Die LA 413 löst Krankengeld in Höhe Kug aus, d.h. der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist fälschlicherweise nicht im Kug-Antrag an die Arbeitsagentur enthalten. Statt dessen müsste die Auswertung 159 erstellt worden sein und mit einem Erstattungsantrag an die zuständige KK gegangen sein. Und dann ist die Frage, ob die KK das erstattet hat. Dieses Krankengeld in Höhe Kug hat nichts mit dem Erstattungsverfahren nach dem AAG zu tun!
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo,
die Auswertung 159 wurde nicht erstellt. Ich habe auf den Leistungsantrag gesehen, das die Ausfallstunden die mit der 413 gebucht waren, nicht als auszuzahlendes KUG aufgelistet waren. Die Krankheitsstunden müssen zusammen mit den anderen Stunden auf die 410. Wie in meinem Screenshot, finde ich, dass man diese Erläuterung auch falsch interpretieren kann. Wie kann ich diesen Fehler korrigieren? Die Firma soll das Geld schließlich vom Arbeitsamt erstatten bekommen.
@Mailin schrieb:Wie kann ich diesen Fehler korrigieren?
Entweder buchst du die Stunden auch auf 410 oder, wenn du es auf der Lohnabrechnung getrennt aufgelistet haben möchtest, legst eine neue Lohnart mit SLA 410 an, auf die du die Stunden buchst.
Hallo Frau Mailin,
wenn Sie in der nächsten Abrechnung in der Tabelle "Nachberechnung Kalendarium" die Korrekturen vornehmen, bekommen Sie einen neuen Kug-Antrag für den betreffenden Zeitraum, den Sie dann als Korrekturantrag einreichen können.
In der Tabelle buchen Sie die betreffenden Tage zunächst mit der LA 413 (Ausfallschlüssel VK) ins Minus und den selben Tag anschließend mit der 410 (Ausfallschlüssel WK) ins Plus.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo,
genauso werde ich es machen.
Die 413 BS 1 in Standard Nachberechnung mit der Anzahl der Stunden, mit Minus.
Dann die Stunden für die Entgeltfortzahlung besteht, einfach in Standard Nachberechnung auf die 410 dazu erfassen.
Dies kann ich allerdings nur deswegen so machen, weil keine Erstattungen von der KK für diesen Betrieb erfolgen.
Ansonsten müsste ich es tun, wie Herr Seemann es unten beschrieben hatte.
Also, wenn jemand erkrankt kommen alle Stunden, die normalen ausgefallen kug Stunden und Stunden im Krankheitsfall auf die LA 410. Es wird praktisch nicht getrennt weil das Arbeitsamt dies rückerstattet.
Wenn ich diese Stunden besser bildlich darstellen möchte, muss ich die 413 auf die Stammlohnart 410 neu anlegen.
Wird nach der Nachberechnung der Korrekturantrag erzeugt?
Bitte um ein okay wenn ich das alles richtig verstanden habe 🙂↕️
Hallo Mailin,
mit einer Erstattung nach dem AAG hat diese Krankheitszeit sowieso nichts zu tun, da Sie keine entsprechende Lohnart anbuchen. Das Krankengeld in Höhe Kug hat nichts mit den Erstattungen nach dem AAG zu tun.
Es ist empfehlenswert, die Krankheitszeiten, die von der Arbeitsagentur erstattet werden, mit dem Ausfallschlüssel WK zu kombinieren. Dazu muss keine neue LA angelegt werden. Die Ausfallschlüssel KU und WK können beide unter der LA 410 laufen.
Die geschilderte Vorgehensweise funktioniert; es kommt auch ein Korrekturantrag für Kug raus.
Und nochmal ganz deutlich: bei Erkrankungen kommt es darauf an, wann die Erkrankung begann.
Viele Grüße
Martin Seemann
Alles klar Herr Seemann, Sie können die Dinge sehr gut erklären.
Ich kann die Stunden mit BS WK buchen, muss es aber nicht. Ich kann sie genauso mit BS 1 erfassen?
Zu meinen Verständnis.
❤️lichen Dank.
...das ist korrekt. Aber ich kann Ihnen die Ausfallschlüssel nur empfehlen. Unter Extras, Ausfallschlüssel können Sie die benötigten Schlüssel ganz leicht mit den existierenden LA verknüpfen und die 1 nur noch für die Produktivstunden nehmen. Das erhöht die Aussagekraft des Kalendariums für alle Beteiligten erheblich. Und natürlich können Sie auch eigene Schlüssel anlegen, z.B. für die Freistellung nach §4 BRTV "FS" für Freistellung u.v.a.
Herr Seemann, mir ist noch was eingefallen, dann ist aber auch gut damit sie Feierabend machen können 😉
Angenommen der Mitarbeiter arbeitet 8 Std. am Tag. Ausgerechnet an diesen Tag wird er krank. 4 Stunden davon werden normal gearbeitet die restlichen 4 sind Kug.
Ich würde jetzt so buchen.
4,0 Std. LA 410 BS 1
4,0 Std. LA 410 WK
Nun habe ich aber gelesen, dass man...
4,0 Std. LA 410 BS KU
4,0 Std. LA 410 BS WK bucht.
Bin da verunsichert. Muss ich den BS KU benutzen oder reicht BS 1?
Hallo Mailin,
die Auswirkungen sind letztendlich identisch, und darauf kommt es natürlich an.
Gleichwohl empfehle ich immer die Ausfallschlüssel, damit es für alle Beteiligten (also auch den Kug-Prüfer) leichter nachvollziehbar ist, was an den einzelnen Tagen passiert ist. Mit der "1" werden halt immer die gebuchten Stunden als Ziffer im Kalendarium ausgewiesen und unterscheiden sich dadurch nicht von den Produktivstunden. Sie haben es auch selber leichter bei der Kontrolle der Probeabrechnung.
Viele Grüße und schönen Feierabend
Martin Seemann
@Mailin schrieb:
Angenommen der Mitarbeiter arbeitet 8 Std. am Tag. Ausgerechnet an diesen Tag wird er krank. 4 Stunden davon werden normal gearbeitet die restlichen 4 sind Kug.
In dem Fall sind im Kalendarium 4 Stunden Lohnfortzahlung, also mit der normalen Lohnfortzahlungs-Lohnart z.B. 145, und 4 Stunden Kug-krank WK zu buchen.
Ansonsten kann für die 4 Krankstunden, an denen ja gearbeitet hätte werden sollen, kein AAG-Antrag erstellt werden.
Es ist dann übrigens der komplette Monat im Kalendarium zu buchen. Aber es klingt ja so, als würde das eh passieren.
Ich hab dann allerdings im Gegensatz zu dem Beispiel, wenn ich mich hoffentlich richtig erinnere, die LFZ-Stunden im Kalendarium gebucht und nicht als Summe unter Standard.
Die Stunden werden alle in der Erfassungstabelle erfasst. Das Unternehmen nimmt nicht an AAG Verfahren teil.
Bisher wurden alle wegen KUG ausgefallenen Stunden auf der 410 mit BS 1 gebucht. Wir haben nie den Schlüssel KU genommen. Außer, ich glaube im Baulohn. Ist aber keiner.
Herr Seemann hat Recht.
Trotzdem werde ich es dann so handhaben wenn jemand an einem Tag erkrankt wo 4 Std. normal und 4 Std. KUG ist.
4 Std LA 45 und
4 Std LA 410 BS KW oder wenn man auch möchte, BS 1. Wäre dann ja auch nicht verkehrt.
🤯