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Kug und Nettolohnvereinbarung - Agentur lehnt Berechnung ab

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letzte Antwort am 29.08.2022 10:17:29 von Lohn_SB
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ennoh
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Hallo!

 

Die Arbeitsagentur prüft nun die ganzen Kug-Abrechnungen vom letzten Jahr. Eine Mandantin hat dabei Nettolohnvereinbarungen mit den Mitarbeiterinnen abgeschlossen. Soweit alles ok.

 

Die Agentur lehnt aber jetzt die DATEV-Berechnung mit der Begründung ab, daß das ermittelte  gekürzte Brutto-Ist-Entgelt nicht nachvollziehbar ist.

 

Die Agentur nimmt das volle Brutto-Entgelt und kürzt das nach den Ausfallstunden runter.

DATEV kürzt aber das volle Netto-Entgelt runter und ermittelt daraus ein fiktives Brutto-Ist-Entgelt. Das weicht aber nun ab und würde jede Menge weniger Kurzarbeitergeld bedeuten.

 

Kann mir evtl. jemand eine Argumentationshilfe gegenüber dem AA geben?

Die Dokumente der Info-DB kann ich ja nicht als Rechtsgrundlage hernehmen, und in den Handlungsanweisungen zum Kug ist immer nur vom Brutto-Entgelt die Rede. Aber eine Nettolohnvereinbarung ist doch auch möglich.

 

Danke!

 

MfG

E.H.

 

Belly900
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Hallo, 

bei mir genau das gleiche Problem. Die Bundesagentur besteht auf ihre Berechnung und fordert korrigierte KUG Anträge für unseren Mandanten. 
Ich habe die DATEV um Rückruf gebeten, da ich mir einfach keinen Rat mehr weiß und alle DATEV Dokumente zu diesem Thema hoch- und runtergelesen habe und einfach zu keiner Lösung komme. 
Bisher ist dieser Rückruf aber noch nicht erfolgt. 

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ennoh
Aufsteiger
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Hi!

Gut zu wissen daß ich nicht allein bin.

DATEV wird sich aber wahrscheinlich bedeckt halten, weil die dürfen ja nicht beraten.

 

Hoffe daher auf Tips der Community.

 

Gruß

E.H.

 

PS:

Fun-Fact am Rande - die Nachricht vom AA wurde von einer/einem Frau/Herrn "B. Lohn" unterschrieben.😆

Das ist wie wenn "Frau Hecht" bei Nordsee hinterm Tresen steht.

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Belly900
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Ich bin schon der Meinung, dass die DATEV sich dazu äußern muss. Das hat ja mit Beratung nichts zu tun. 
Ich bitte DATEV jetzt schon zum zweiten mal um Hilfe in der gleichen Angelegenheit. Beim ersten mal bekam ich lediglich die Dokumentennummer mitgeteilt, wie KUG bei Nettolohn abzurechnen ist.

P.S.: Da habe ich natürlich noch überhaupt nicht nachgesehen 😉 Wegen so einer Antwort zahlt man viel Geld bei der DATEV...

Die einzige Besonderheit, die ich zum Nettolohn gefunden habe war Nettolohn bei Vollausfall. Das hatte ich aber auch nicht. Habe nie ein Fehlerhinweis oder sonstiges bekommen. 

Auf die Werte der Bundesagentur für Arbeit komme ich keinesfalls, egal was ich anstelle. 

Als ich letzte Woche allerdings einfach mal so eine Nachberechnung für die entsprechenden drei Monate gemacht habe, kamen wieder andere KUG Wert raus und ich weiß nicht wieso. Aber auch nicht die Summen der BAA. 


Wie soll man das dem Mandanten noch erklären können???

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


gern schildere ich Ihnen die Vorgehensweise bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld bei Netto-Lohn.


Das Programm rechnet den Netto-Lohn auf Brutto hoch, daraus ergibt sich das Soll-Entgelt. Die Ermittlung des Brutto-Ist-Entgelts erfolgt auch auf Basis des Netto-Lohns. Nach der Kürzung des Netto-Lohns wird dieses auf Brutto hochgerechnet. Eine manuelle Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei Nettolohn finden Sie im Kapitel 3.1.2 im Dokument 5303311 Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS.


Eine Hochrechnung von Netto-Lohn auf den Brutto-Lohn ist manuell nicht möglich. Die Netto-Lohn-Hochrechnung wird vom Programm im sogenannten "Abtastverfahren" durchgeführt. Um den vereinbarten Netto-Lohn zu erhalten, wird in diesem Verfahren der Brutto-Betrag schrittweise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge erhöht. 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
ennoh
Aufsteiger
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Hallo Frau Frohmeyer!

Danke für Ihre Ausführungen. Aber das Dokument ist bekannt und das Verfahren auch ok so. Jedenfalls für mich und ich würde die Berechnung ebenso wie DATEV machen.

Problematisch wird die Sache aber, weil die BA eben genau diese Berechnung nicht anerkennt. Die Sachbearbeiterin bei der BA argumentiert mit der Kürzung des Brutto-Soll-Entgeltes und dabei kommen eben ganz andere Werte raus.

 

Haben Sie vielleicht eine Grundlage (SGB? Verfahrensanweisung Kug BA? Besprechungsergebnisse Spitzenverbände?) nach der DATEV das Berechnungsschema bei Nettolohnvereinbarungen in den Programmablauf eingebaut hat?

 

Meine Argumentation wäre § 106 Abs. 1 SGB 3 und die „Fachlichen Weisungen zum Kurzarbeitergeld“ auf Seite 32.
„Soll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das … der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall in dem Anspruchszeitraum erzielt hätte … Ist-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das … der Arbeitnehmer in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielt hat...“

Und bei einer Nettolohnvereinbarung SOLL der Arbeitnehmer eben ein hochgerechnetes volles Bruttoarbeitsentgelt (SOLL-Entgelt) erzielen und mit Kug IST eben nur ein aus dem Nettolohn hochgerechnetes Bruttoarbeitsentgelt (IST-Entgelt) erzielt worden.

 

Schon allein aus diesem Wortlaut des SGB würde ich ja die Berechnung und Interpretation von DATEV und von mir als richtig ansehen. 

 

Mfg E.H.

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Alex_N
Beginner
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Guten Tag zusammen,

 

es ist zwar schon eine Weile ruhig in diesem Thema, aber da ich derzeit vor dem selben Problem stehe, würde mich interessieren, ob es zu einer Verständigung mit der Agentur für Arbeit gekommen ist oder ob sich die Sichtweise der Agentur für Arbeit durchgesetzt hat und die Mandanten das KUG zurückzahlen mussten. Oder gibt es von der DATEV mittlerweile Hinweise, zu den rechtlichen Grundlagen auf die sie ihre Berechnung stützen?

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

MfG

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Belly900
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

ja, die BAA hat mich wirklich richtig viel Zeit und Nerven gekostet. Die Dame hat mich wirklich sehr mit "Aufgaben" drangsaliert. Letztendlich hat man die KUG Abrechnungen der DATEV akzeptiert. Laut Angaben der Sachbearbeiterin hat es eine Sondersitzung bezüglich unseres Mandanten gegeben, da eine Nettolohnvereinbarung im Zusammenhang mit KUG aus denen ihrer Sicht schon lange nicht mehr gegeben hat und dieser Vorgang in großer Runde besprochen worden ist. Für uns unvorstellbar aber man muss es ja glauben. Die "Prüferin" an sich hatte m.E. überhaupt keine Ahnung von der Nettolohnberechnung. 

Zum Schluss waren wir schon kurz davor, dem Mandanten zu raten einen Anwalt zu nehmen. 

Letztendlich wurde es aber akzeptiert. 

Lohn_SB
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Hallo Belly900,

unsere Prüfungen durch die Agentur für Arbeit für das Jahr 2020 fangen erst jetzt so richtig an. Leider hat mich die Problematik mit der Nettolohnvereinbarung auch erwischt🙄 und ich wollte mal hören, welches Arbeitsamt diesbezüglich in Vorleistung gegangen ist. 

Vielen Dank für das Teilen der Infos.

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letzte Antwort am 29.08.2022 10:17:29 von Lohn_SB
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