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ennoh
Aufsteiger
Offline Online
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Hallo!

 

Die Arbeitsagentur prüft nun die ganzen Kug-Abrechnungen vom letzten Jahr. Eine Mandantin hat dabei Nettolohnvereinbarungen mit den Mitarbeiterinnen abgeschlossen. Soweit alles ok.

 

Die Agentur lehnt aber jetzt die DATEV-Berechnung mit der Begründung ab, daß das ermittelte  gekürzte Brutto-Ist-Entgelt nicht nachvollziehbar ist.

 

Die Agentur nimmt das volle Brutto-Entgelt und kürzt das nach den Ausfallstunden runter.

DATEV kürzt aber das volle Netto-Entgelt runter und ermittelt daraus ein fiktives Brutto-Ist-Entgelt. Das weicht aber nun ab und würde jede Menge weniger Kurzarbeitergeld bedeuten.

 

Kann mir evtl. jemand eine Argumentationshilfe gegenüber dem AA geben?

Die Dokumente der Info-DB kann ich ja nicht als Rechtsgrundlage hernehmen, und in den Handlungsanweisungen zum Kug ist immer nur vom Brutto-Entgelt die Rede. Aber eine Nettolohnvereinbarung ist doch auch möglich.

 

Danke!

 

MfG

E.H.

 

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