Hallo!
Die Arbeitsagentur prüft nun die ganzen Kug-Abrechnungen vom letzten Jahr. Eine Mandantin hat dabei Nettolohnvereinbarungen mit den Mitarbeiterinnen abgeschlossen. Soweit alles ok.
Die Agentur lehnt aber jetzt die DATEV-Berechnung mit der Begründung ab, daß das ermittelte gekürzte Brutto-Ist-Entgelt nicht nachvollziehbar ist.
Die Agentur nimmt das volle Brutto-Entgelt und kürzt das nach den Ausfallstunden runter.
DATEV kürzt aber das volle Netto-Entgelt runter und ermittelt daraus ein fiktives Brutto-Ist-Entgelt. Das weicht aber nun ab und würde jede Menge weniger Kurzarbeitergeld bedeuten.
Kann mir evtl. jemand eine Argumentationshilfe gegenüber dem AA geben?
Die Dokumente der Info-DB kann ich ja nicht als Rechtsgrundlage hernehmen, und in den Handlungsanweisungen zum Kug ist immer nur vom Brutto-Entgelt die Rede. Aber eine Nettolohnvereinbarung ist doch auch möglich.
Danke!
MfG
E.H.