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Kug abrechnen

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letzte Antwort am 23.03.2020 10:58:40 von Daniela_Eichler
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TaVa
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Wenn ich über Mitarbeiter/Bewegungsdaten/Kalender den AS "KU" einpflege, wird mir im Verarbeitungsprotokoll der Fehler angezeigt, dass die Lohnart 5040 nicht abrechenbar ist. 

Lt. Dok-Nr. 5303312 wird Kug aber mit der Lohnart 5000 abge

simonefischer
Einsteiger
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Nachricht 2 von 18
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Hallo,

 

Importieren Sie Daten aus einem Zeiterfassungsprogramm, aus dem die Lohnart 5040 kommt? 

 

Der Ausfallschlüssel KU steht automatisch in Verbindung mit Lohnart 5000. Die Lohnart 5040 müsste aus einer anderen Quelle stammen. 

 

Viele Grüße 

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TaVa
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Nachricht 3 von 18
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Wir importieren keine Daten aus anderen Programmen.

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simonefischer
Einsteiger
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Geben Sie die Lohnart 5040 manuell ein? Mit dem Ausfallschlüssel für Kurzarbeit dürfte meines Erachtens kein direkter Zusammenhang bestehen.

 

Wenn die Meldung kommt, dass die Lohnart nicht abrechenbar ist, müsste noch ein Fehlerhinweis dabei stehen...

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TaVa
Beginner
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Nachricht 5 von 18
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Hallo Frau Fischer,

ich habe bis dato nur den Ausfallschlüssel KU eingegeben und die Probeabrechnung laufen lassen.

 

Folgende Fehlermeldungen:

1.) Die LOA 5040 kann nicht verarbeitet werden...

2.) Die Archivbuchung kann nicht gespeichert werden, da das Lohnartenkürzel zur Lohnart 5040 nicht ermittelt werden kann

3.) Die Lohnartenbesonderheiten sind nicht vorhanden.

 

VG

 

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simonefischer
Einsteiger
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Schauen Sie mal bei Mandantendaten, Durchschnitte -> Ausfallschlüssel, ob dort bei "KU" die Lohnart gespeichert wurde. Normalerweise steht dort keine Lohnart drin.

 

Irgendwann muss bei Ihnen mal jemand diese Lohnart eingefügt haben, fragt sich nur, ob es dafür einen bestimmten Grund gab...

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TaVa
Beginner
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Im Ausfallschlüssel KU ist keine Lohnart gespeichert.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand diese Lohnart hinterlegt hat. Ich bin die einzige Nutzerin von DATEV.

Wir nutzen DATEV LuG erst sein Juli 2019 und Kug würden wir zum ersten Mal abrechnen.

 

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simonefischer
Einsteiger
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Wenn auch bei dem Mitarbeiter in der Monatserfassung diese Lohnart nicht steht, kann ich mir nicht erklären, woher sie überhaupt kommt...

 

Hat noch jemand eine Idee in der Datev Community?

 

Ansonsten hilft vielleicht ein Chat mit Datev...

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 18
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Hallo Community,


wurden bereits alle Eingaben zum Kurzarbeitergeld wie im Dokument 5303312 beschrieben erfasst, erfassen Sie im Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Kalender, den Ausfallschlüssel „KU“, ohne eine Lohnart.


Das vom Programm ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch mit der Lohnart 5000 “Kurzarbeitergeld“ steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.


Die Lohnart 5040 “Stunden für Fiktivlohn b. Kug“ steuert die Fiktivlohnermittlung bei der Kurzarbeitergeldabrechnung.


Der Fiktivlohn ist die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung bei Kug. Die Beiträge aus dem Fiktivlohn trägt der Arbeitgeber allein. Der Fiktivlohn berechnet sich aus 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Brutto-Sollentgelt und Brutto-Istentgelt.


Wir bereiten aktuell die Anpassung der Lohnabrechnungsprogramme zu der gesetzlichen Änderung zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13.3.2020 vor. Alle Informationen hierzu finden Sie unter „ Auswirkungen des Covid-19 / Corona-Virus auf die Lohnabrechnung “.

 

Wird Kurzarbeitergeld in DATEV Lohn und Gehalt abgerechnet, müssen die Lohnarten 5000, 5010, 5020, 5030 und 5040 unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten vorhanden sein.


Prüfen Sie bitte, ob die Lohnart 5040 bei Ihnen vorhanden ist. Wenn nicht, fügen Sie diese bitte über den Lohnartenassistenten unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Assistent Lohnarten in Ihren Bestand ein.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

simonefischer
Einsteiger
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Hallo Frau Raciborska,

 

in den letzten Monaten haben wir auch Kurzarbeit abgerechnet, hatten aber nie diese Meldung mit der Lohnart 5040. Daher stellt sich mir immer noch die Frage, wie die Hinweismeldung zustande kommt...

 

Viele Grüße

 

Simone Fischer

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TaVa
Beginner
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Vielen Dank für die Hilfestellung. 

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CVZ-Sebnitz
Beginner
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Nachricht 12 von 18
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Hallo an alle,

 

ich habe die Einrichtung von KUG in L&G genau wie im Dokument 5303312, sogar mit den Beispiellohndaten aus dem manuellen Berechnungsbeispiel eingerichtet - erhalte aber folgende Fehlermeldung

-> Hinweis #LN10457
 Für die Kug-Berechnung ist das Bruttoistentgelt (EUR 4.040,00) größer als das oder gleich dem
Bruttosollentgelt (EUR 4.040,00). Somit wird kein Kug berechnet.
» Prüfen Sie die Standardentlohnung des Mitarbeiters unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit
Registerkarte Organisationseinheiten und die Stammdaten zur Berechnung unter Stammdaten |
Besonderheiten | Kurzarbeit bzw. Stammdaten | Baulohn | Saison-Kug.

-> als Standardlohnart ist Gehalt eingerichtet !!!

Was kann sonst noch eine Fehlerquelle sein?

VG

MC

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 18
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Hallo Simone Fischer,


zu dieser Hinweismeldung kommt es, wenn die Lohnart 5040 beim Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten nicht vorhanden ist.


Pauschal lässt sich leider schwer beurteilen, warum die Lohnart aktuell eventuell nicht mehr vorhanden ist und in der Vergangenheit beim Mandanten aber hinterlegt war. Deshalb wurde die Hinweismeldung damals auch noch nicht aufgeführt.


Prüfen Sie bitte, ob diese Lohnart eingepflegt wurde. Ist dies nicht der Fall, fügen Sie diese bitte wie bereits von @Dominika_Raciborska beschrieben über den Lohnartenassistenten unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Assistent Lohnarten in Ihren Bestand ein.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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simonefischer
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Hallo Frau Pfahler,

 

danke für die Info. Bei uns ist die Lohnart hinterlegt und somit alles ok.

 

Viele Grüße

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TaVa
Beginner
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Nachricht 15 von 18
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Hallo Frau Raciborska,

ich haben jetzt alle Lohnarten und Ausfallschlüssel eingepflegt und es erscheint keine Fehlermeldung mehr. 

Bei der Probeabrechnung eines Mitarbeiters mit der Soll-/Istentgelt-Auswertung wird allerdings bei einem Sollentgelt von 2.761,-- ein pauschalierter Nettowert von nur 916,-- angezeigt. 

Können Sie mir erklären, wie sich der gering Nettowert errechnet?

 

VG

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Lemmie
Beginner
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Hallo,

ich habe alle Lohnarten 5000, 5010, 5020, 5030, 5040 hinterlegt.

Diese Fehlermeldung kommt trotzdem.

Können Sie mir helfen  ??

Danke

 

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BuHeFr
Beginner
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Nachricht 17 von 18
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Hallo, 

ich hatte die gleiche Fehlermeldung trotz vorhandener Lohnarten.

Prüfen Sie bitte,  ob bei Ihrer Entlohnung beim Punkt "Kürzen" k/k eingetragen ist?

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 18 von 18
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Hallo,

 

der pauschalierte Nettowert wird anhand der Leistungstabelle, welche jedes Jahr von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt wird, ermittelt.

Die Tabelle finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie auch unsere jeweiligen Berechnungsbeispiele im Dokument 5303312 "Kurzarbeitergeld erfassen (Beispiele für Lohn und Gehalt)" .

 

Des Weiteren möchte ich Ihnen an dieser Stelle auch unser Lernvideo "Kurzarbeit statt Kündigung - in Krisenzeiten flexibel reagieren - DATEV Lohn und Gehalt" für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld empfehlen.

Dieses steht seit Freitag, 20.03.2020, kostenlos zur Verfügung.

 

Wenn trotz der bisher genannten Lösungen weiterhin Fehlermeldungen zu den Lohnarten auftreten, bitte ich Sie, sich über die bekannten Servicekanäle an uns zu wenden. Gerne prüfen wir dann Ihre (bisherigen) Einstellungen.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

 

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 23.03.2020 10:58:40 von Daniela_Eichler
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