Hallo zusammen, wir möchten gerne unsere Krankenkassenstammdaten aus HRworks nach DATEV exportieren. Für die Zuordnung wird die Krankenkassennummer aus DATEV benötigt. Da wir alle unsere Krankenkassen mit der Zuordnung 1 angelegt haben (wird von DATEV bei der Krankenkassenanlage so vorgegeben), müssen wir nun eine eindeutige Krankenkassennummer erfassen. Gibt es in DATEV die Möglichkeit, die Krankenkassennummer nachträglich zu ändern? Danke.
Viele Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
bei der Anlage der Krankenkassen in Lohn und Gehalt ist in den Mandantendaten unter Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkassen neben der Betriebsnummer der Krankenkasse für DEÜV auch eine individuelle Nummer der Krankenkasse (KK-Nr.) im Beschäftigungsbetrieb zu vergeben.
Bei einer Erstanlage einer Krankenkasse wird hier vom Programm immer die 1 oder die nächste darauffolgende Nummer vorgegeben. Diese können Sie bei der Anlage auch auf eine andere Nummer ändern. Nachträglich können Sie die KK-Nr. bei den bereits angelegten Krankenkassen in Lohn und Gehalt nicht mehr ändern.
Hallo Susanne,
wie haben Sie das Problem mit der KK-Nummern mit HRWorks gelöst? Ein unser Mandant nutzt ab August auch HRWorks und wir haben auch alle Krankenkassen im LUG mit der Nummer 1.
Vielen Dank!
@Matthias_Platz: Wieso arbeitet DATEV intern überhaupt noch mit einem eigenen Nummernkreis? Auch da bin ich bei HRworks bei der Importdatei auf die Füße gefallen, weil HRWorks die "echte" Nummer der KK haben will und man sich dann mühselig durchklicken musste, wenn man nicht das Daten-Analyse-System perfekt beherrscht.
Ich bin davon ausgegangen, dass man hinter dem Mitarbeiter einfach die passende Krankenkasse hinterlegt, die eine in Deutschland gültige Nummer hat - fertig. Wieso muss man da DATEV-intern nochmal eine Übersetzungstabelle bauen?
Ist bei den Lohnarten 1:1 das Gleiche. Muss das sein? Wäre doch 1000x einfacher, wenn man den 50 EUR Sachwertgutschein einfach mit Lohnart X nutzt und das machen alle Abrechner in Deutschland gleich. Fertig. Dann gibt's auch nicht so viele Nachfragen, welche Art man denn nun nutzen soll und welche Nummer man dafür intern verwendet - wie soll man denn so automatisieren, wenn es keine Standards gibt und etwaige Partner jedes Mal von Hand bei 0 anfangen?
Hallo Rybin0,
wir mussten alle Krankenkassen neu anlegen und zuordnen. Es gab leider keine andere Lösung.
Viele Grüße!
@metalposaunist schrieb:Ich bin davon ausgegangen, dass man hinter dem Mitarbeiter einfach die passende Krankenkasse hinterlegt, die eine in Deutschland gültige Nummer hat - fertig.
Da bin ich ganz zu Anfang auch mal voll rein getappt - Mandant, der bislang nur GFBs (und deshalb außer der Knappschaft keine Krankenkassen angelegt) hatte, bekam eine neue Mitarbeiterin, die über Stkl. 6 abgerechnet werden musste. Und ich verstand nicht, warum ich in den Personaldaten die Krankenkasse nicht finden konnte.
Dass sie in den Mandantendaten angelegt werden muss (für Abrechnungsmodalitäten, Fibu-Zuordnung usw.) kann ich nachvollziehen, aber dort könnte man in der Tat programmseitig einfach die BBNR der Krankenkasse (plus ggf. eine laufende Nummer, wenn man sie mehr als einmal mit unterschiedlichen Einstellungen anlegen muss, wie bspw. die Knappschaft für GFB, Seeleute, …) als identifizierendes Merkmal nehmen.
HRWorks braucht von uns diese Nummer:
Pflege der Krankenkassennummer
Um die Krankenkassendaten erfolgreich an DATEV Lohn und Gehalt exportieren zu können, muss unter "Administrator/Personalverwaltung/Stammdatenpflege/Gesetzliche Krankenkassen" für jede zu übertragende Krankenkasse eine eindeutige Krankenkassennummer hinterlegt werden. Ohne eingetragene Krankenkassennummer kann kein Export an DATEV erfolgen. Die Krankenkassennummern können Sie bei Ihrem Steuerbüro/Lohnbüro anfragen. Diese sind in DATEV wie folgt ersichtlich:
Hinweis: Die einzutragenden Krankenkassennummern sind vor der Übertragung zwingend mit Ihrem Lohnabrechner abzustimmen und zu harmonisieren. Als Unterstützung für den Abgleich und die Harmonisierung der Krankenkassennummern kann auf die im DATEV Daten-Analyse-System (DALY) zur Verfügung gestellte Standardauswertung “Krankenkassenaufstellung” zurückgegriffen werden.
Hallo Susanne,
hat die Zuordnung bei der "neuen" Krankenkassen ohne Probleme funktioniert? Konnten Sie den Monatsabschluss ohne Fehler-Meldung abrechnen?
Danke!
Oh danke @RybinO! Dann habe ich's erfolgreich wohl falsch gemacht 😂 und fange dann nochmal von vorn an. Doppelte Arbeit macht doch viel Spaß 👏! Ich nahm an, dass HRworks die "echte" Nummer braucht und auch mein CSV Import hat wegen der Nummer nicht gemeckert; prüft aber wohl nur, ob irgendeine Zahl eingetragen ist?!
@rschoepe läuft, oder? 😂 Ich kann verstehen, wenn man in diesem Land nicht unbedingt an 1. Stelle Löhne abrechnen will. Man kommt sich vor, wie aus der Steinzeit ... aber das kennen wir ja von @einmalnoch alles schon 😂.
Die Bundesknappschaft wird nicht richtig übernommen. Es fehlt dann in DATEV das Kennzeichen für die geringfügige Beschäftigung. Hierzu haben wir bereits mit HRworks Kontakt aufgenommen und es gibt eine Produktplanung. Ein Umsetzungszeitraum ist noch nicht bekannt.
Hallo Susanne,
ich habe eine Antwort von der Datev bekommen:
"eine aus dem Drittanbietersystem (HRworks) importierte Krankenkasse kann nach dem Importvorgang in Lohn und Gehalt bearbeitet und geändert werden:
Sofern die vorhandene Zuordnung (Geschäftsstelle 1) auf eine andere Geschäftsstelle (z.B. Geschäftsstelle 2) geändert werden soll.
Die bearbeitete (neue) Geschäftsstelle ist dem jeweiligen Mitarbeiter in den Stammdaten entsprechend zuzuordnen."
Haben Sie im LUG auch eine neue Geschäftsstelle (z.B. Beschäftigungsbetrieb 2) angelegt, dort Krankenkassen mit fortlaufenden Krankenkassennummern neu eingetragen und alle Mitarbeiter der neuen Geschäftsstelle (Beschäftigungsbetrieb 2) zugeordnet?
Was passiert dann mit DÜ-Meldungen wegen eine "neue" /fiktive Geschäftsstelle?
Hat jemand eine andere Lösung für dieses Problem?
Vielen Dank!