Hallo Susanne, ich habe eine Antwort von der Datev bekommen: "eine aus dem Drittanbietersystem (HRworks) importierte Krankenkasse kann nach dem Importvorgang in Lohn und Gehalt bearbeitet und geändert werden: Sofern die vorhandene Zuordnung (Geschäftsstelle 1) auf eine andere Geschäftsstelle (z.B. Geschäftsstelle 2) geändert werden soll. Die bearbeitete (neue) Geschäftsstelle ist dem jeweiligen Mitarbeiter in den Stammdaten entsprechend zuzuordnen." Haben Sie im LUG auch eine neue Geschäftsstelle (z.B. Beschäftigungsbetrieb 2) angelegt, dort Krankenkassen mit fortlaufenden Krankenkassennummern neu eingetragen und alle Mitarbeiter der neuen Geschäftsstelle (Beschäftigungsbetrieb 2) zugeordnet? Was passiert dann mit DÜ-Meldungen wegen eine "neue" /fiktive Geschäftsstelle? Hat jemand eine andere Lösung für dieses Problem? Vielen Dank!
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