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Krankenkassen SEPA-Lastschriftmandate über LuG erteilen

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letzte Antwort am 09.09.2025 08:12:43 von KR1
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KR1
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

abgesehen von der Ermächtigung der Bankverbindung und Legitimation... 

 

Wie macht ihr es? 

Ich habe regelmäßig den Fall, dass ich das SEPA über LuG erst nach dem Monatsabschluss senden kann, obwohl die KK schon angelegt und dem Arbeitnehmer zugeordnet ist. (SV-Meldung ist auch raus)

 

Grade bei Schätzmandanten (ggf. Monatsversetzt) ein echtes Problem. 

All meine Mandanten erhalten dann bereits Zahlungserinnerungen ggf. schon mit Mahngebühren, weil wir über LuG nur zeitversetzt das SEPA senden können. 

 

Gibt es einen Trick / Umweg das SEPA auch vorab zu senden o.ä.? 

Wie verfahrt ihr hier?

Gebt ihr die Info an die Mandanten, dass diese den ersten Beitrag manuell überweisen müssen? 

 

Das Verfahren finde ich wirklich super, aber in der Umsetzung leider häufig unpraktisch. ☹️

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

Das klingt jetzt wirklich blöd, aber dann gibt es wohl nur 2 Möglichkeiten:

 

1. Du legst für diese Krankenkasse keine Schätzung an. Dann wird halt im 2. Monat der doppelte Betrag fällig.

Oder

2. Du füllst das Sepa-Mandat manuell aus und versendest es mit der Unterschrift des Mandanten.

KR1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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@Datev: Wirklich? 

Ist der Prozess so unvollständig durchdacht? 

 

Auch die Krankenkassen fordern die Daten elektronisch an, hier kommen schon div. Erinnerungen per Post. 

 

Kann hier technisch nicht etwas umgestellt werden?! 

 

 

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pogo
Experte
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Nachricht 4 von 7
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Du kannst das Lastschriftmandat problemlos übers SV-Meldeportal erstellen....

 

Toll wäre ja, wenn man die Daten früh genug hätte und die abrechnungsunabhängige Anmeldung nutzt, die KK dann schnell die die Infos zum Arbeitgeberkonto anfordert und man danach alles übermitteln kann.

Leider vergisst das Rechenzentrum, dass es eine Anforderung gab, wenn man die abrechnungsunabhängige Anmeldung nutzt. Es ist dann so, als hätte die KK nie was angefordert. Wenn man Glück hat, schickt die KK auf Anfrage nochmal eine Anforderung, mit der es dann funktioniert.

ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 5 von 7
177 Mal angesehen

Bin dazu übergegangen, ein Gültigkeitsdatum nach dem aktuellen Lohnabrechungsdatum, kurz vor dem Termin im nächsten Monat einzutragen. Warum?

Weil Krankenkassen die eklige Angewohnheit haben, mit dem erteilten SEPA-Mandat sofort Schätzungsbeiträge abzubuchen, in zwei Fällen sogar vor dem fünftletzten Bankarbeitstag.

Und dann darf man einen Monat später, wenn die Fibu aufschlägt, den Rückbuchungen hinterher rennen inkl. Zusammenstellung von Beitragsnachweisen, Zusendung Vollmacht, Erklärung, dass Mandant "schätzt" usw. usf. 

 

Wo kein Mandat, da keine Abbuchung. Und traditioneller Kontakt per Brief oder Telefon. Sie wollen es nicht anders.

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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Rosi0812
Einsteiger
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Hallo, 


ich nehme den sicheren Weg - ganz Old-School. Ich drucke das Lastschriftmandat aus, fülle es aus, mache einen Vermerk, dass das Mandat auch noch elektronisch erteilt wird und versende es (Mail, Fax, Post) Ich habe aber auch keinen Schätzmandanten. Nach der Abrechnung erteile ich die digitale Einzugsermächtigung - kein Problem!

 

Eine Kollegin, die einen Schätzmandanten hat, hat in diesem Fall einfach die Krankenkasse angerufen, das Problem geschildert, man hat sich dort einen Vermerk gemacht und alles war gut. Die Beiträge wurden dann einen Monat später eingezogen.

 

Drücke die Daumen, dass es bei Euch auch so gut läuft.

 

Viele Grüße!

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KR1
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Ich danke euch für die Rückmeldungen. 

Die Alternativen (oder eben so, wie man es vorher gemacht hat) sind bekannt. 

 

Nur es ist ALLES Mehrarbeit, als eben ein paar Klicks 😉 

Manuell oder elektronisch, ich stelle es meinen Mandaten natürlich in Rechnung.

 

Wieder ein Verfahren, was eigentlich toll ist, aber nicht das komplette Umfeld abdecket 😞 

 

Echt schade. 

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letzte Antwort am 09.09.2025 08:12:43 von KR1
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