Hallo zusammen,
ich bearbeite die Lohnabrechnungen für eine physiotherapeutische Praxis.
Die neue Inhaberin hat die Praxis, incl. Mitarbeiterinnen, per Vertrag übernommen.
Es wurde eine neue Betriebsnummer, Steuernummer usw. beantragt.
Dann haben sich einige der Mitarbeiterinnen direkt krank gemeldet.
Da es sich ja um eine Übernahme handelt, greifen die 28 Tage Krankengeldzahlung durch die Krankenkassen nicht.
Im Kalender weiß ich absolut nicht wie ich schlüsseln soll, da die neue Inhaberin ja keine Umlagenerstattung bekommt. Die Kranktage muss ich aber irgendwie erfassen.
Benötige dringendst und schnellstens Hilfe!!!
Danke schon mal für Eure Unterstützung!
LG
Christine
Schönen guten Morgen,
es handelt sich um Gehaltsempfänger, nehme ich an.
Ausfallschlüssel K im Kalendarium und die Lohnart 8570 für statistische Krankentage.
Zumindest funktioniert das bei meinen Gehältern.
Grüße
**Gelöscht, meine Antwort gehörte gar nicht zur Fragestellung.
@optima schrieb:Dann haben sich einige der Mitarbeiterinnen direkt krank gemeldet.
Da es sich ja um eine Übernahme handelt, greifen die 28 Tage Krankengeldzahlung durch die Krankenkassen nicht.
Im Kalender weiß ich absolut nicht wie ich schlüsseln soll, da die neue Inhaberin ja keine Umlagenerstattung bekommt. Die Kranktage muss ich aber irgendwie erfassen.
Warum bekommt die neue AGin keine U1-Erstattung? Zahlt sie nichts?
**Gelöscht, meine Antwort gehörte gar nicht zur Fragestellung.
Guten Morgen,
ja, es handelt sich um Gehaltempfänger.
Hab deinen Vorschlag probiert - da kam erst nochmals "Fehlermeldung".
Als ich aber dann das Ersteintrittsdatum geändert habe (Eintritt beim Vorbesitzer), hat es funktioniert.
Leider erstellt das Programm aber trotzdem eine AAG-Erstattung.
Ich bin am Verzweifeln.
Die Kranktage sollen lediglich auf der Abrechnung erscheinen, so dass man sehen kann wie lange die Damen krank waren.
Leider scheint das nicht zu funktionieren...
Hi,
doch sie zahlt. Sie hat aber diesen Übernahmevertrag und eine neue Betriebsnummer.
Haben das auch schon mit den Krankenkassen und einem Anwalt abgeklärt.
Leider muss sie zahlen ohne dass sie was erstattet bekommt...
Da gibt es ganz "seltsame" Vorgaben.
Nur gab es nicht mal ein Aufwendungsausgleichsgesetz?
Falls eine Seltsamkeit im Übernahmevertrag bedeuten sollte, dass der vorige Inhaber die Erstattung erhalten soll, würde mich interessieren, wie das dann im Buchungsbeleg dargestellt werden soll.
Hallo Christine,
wenn Sie aufgrund der Vorgaben keinen AAG-Antrag erstellen sollen, können Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten | Registerkarte „Umlage/Erstattung“ das Kontrollkästchen „Teilnahme am maschinellen Erstattungsverfahren nach dem AAG“ vorübergehend deaktivieren.
Bitte achten Sie darauf, dass die Teilnahme wieder ab dem Monat, ab dem AAG-Anträge erstellt werden sollen, aktiviert ist.
Oder Sie gehen wie von @HoSa beschrieben vor. Buchen Sie lediglich die Krankheitstage mit der Statistiklohnart 8570 unter Bewegungsdaten | Monatserfassung. Wenn Sie keine Kalenderbuchung mit dem Ausfallschlüssel „K“ erfassen, wird auch bei dieser Vorgehensweise kein AAG-Antrag erstellt.