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Korrektur der Online Vorerfassung

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letzte Antwort am 27.03.2025 12:13:11 von KR1
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KSW_StB
Beginner
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Nachricht 1 von 4
402 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

 

ist es möglich, die bereits eingespielten Daten der Online-Lohn Vorerfassung wieder zu löschen, und diese dem Mandaten somit wieder zur Korrektur freizugeben?

 

Die Kategorie wurde durch @Nina_Schöneweis von "KUG Lohn und Gehalt" auf "Lohn und Gehalt" geändert.

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
368 Mal angesehen

Hallo,


bereits abgerufene Bewegungsdaten können jederzeit in DATEV Lohn und Gehalt unter Bewegungsdaten | Stapelerfassung | Stapelerfassung Monat oder Stapelerfassung Kalender gelöscht werden. 


Wenn Sie in DATEV Lohn und Gehalt Vorerfassung online unter Extras | Konfiguration | Allgemein “keine Erfassungsperre nach Absenden der E-Mail-Benachrichtigung" oder ein “Erfassungsende des laufenden Bearbeitungsmonats“ hinterlegt haben, ist ein erneutes Bereitstellen der Stammdaten nicht nötig. 


Die abgerufenen Bewegungsdaten werden in der Monats- und Kalendererfassung der Vorerfassung online mit dem Status “abgerufen“ gekennzeichnet. 


Beachte Sie bitte, dass aktuell bereits abgerufene Bewegungsdaten aus der Monatserfassung nicht erneut in DATEV Lohn und Gehalt bereitgestellt werden, Bewegungsdaten aus der Kalendererfassung aber schon. 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SonjaH2025
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
98 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zum Abruf der eAU durch den Mandanten über DATEV Unternehmen Online.

Wenn der Mandant in DUO in den Personaldaten das Attest für seine Mitarbeiter abruft, aber von der Krankenkasse die Rückmeldung erhält, dass kein Attest vorliegt – wird der entsprechende Zeitraum trotzdem in Lohn und Gehalt im Kalender erfasst?

Bisher wurden nur die Zeiträume automatisch in den Kalender eingetragen, für die ein Attest von der Krankenkasse zurückgemeldet wurde. Das Problem ist: Falls Krankheitszeiträume ohne Attest nicht in den Kalender übernommen werden, wird auch kein Erstattungsantrag an die Krankenkasse über das Lohnprogramm erstellt. Dadurch könnte der Mandant möglicherweise eine Erstattung verpassen.

Hat jemand Erfahrung damit oder weiß, wie dieses Szenario in DUO gehandhabt wird?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

KR1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
73 Mal angesehen

Hallo @SonjaH2025 

meinem Kenntnisstad nach werden diese Tage NICHT übertragen.

Ich bin mit meinen Mandanten so verblieben, dass die Tage ohne eAU oder mit negativer eAU-Rückmeldung unter der Statistik 8570 buchen, wir dann leider manuell die Tage abstimmen und ich diese ebenfalls manuell in LuG im Kalender erfasse. 

 

Falls es andere Erfahrungen gibt, gerne teilen. 

 

Ich warte brennend auf die Kalendererfassung um UNO, sodass die MA die Tage direkt selbstständig über den Kalender buchen könnten.... 

 

LG 🙂 

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letzte Antwort am 27.03.2025 12:13:11 von KR1
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