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Kinderkrankengeld Stunden Lodas

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letzte Antwort am 30.11.2022 13:35:24 von OLJA
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hsch
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Hallo liebe Community,

 

eine Mitarbeiterin (Gehaltsempfängerin) kann wegen verkürzer Öffungszeiten der Kita nicht voll arbeiten.

Sie arbeitet täglich eine Stunde weniger. Diese Zeit soll über Kinderpflege mit Krankegeld abgerechnet werden.

Die Eingabe über Fehlzeit führt dazu, dass der ganze Tag  vom Brutto abgezogen wird.

Wie kann ich die tägliche Fehlzeit eingeben und damit einen korrekten Abzug und EEL-Bescheinigung bekommen?

 

Vielen Dank

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 2 von 7
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Meines Erachtens ist das gesetzlich nicht vorgesehen. Entweder, der ganze Tag fällt aus, oder eben nicht. Wird analog behandelt, wie beim "normalen" Kinderkrankengeld auch. Dort bekommt der AN den Tag auch nicht erstattet, wenn am ersten Tag noch gearbeitet wurde (bzw. der AG bekommt auch keine Erstattung der Lohnfortzahlung).

Lang may yer lum reek
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hsch
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Von der AOK kam diese Antwort:

 

"Kinderpflegekrankengeld wird auch für die ausgefallenen Arbeitsstunden eines „begonnenen Arbeitstages“ von der Krankenkasse für diesen Tag erstattet. Allerdings vermindert dieser „begonnene Tag“ den jährlichen Höchstanspruch des Mitarbeiters auf Kinderpflegekrankengeld um einen vollen Arbeitstag gegenüber der Krankenkasse."

 

Leider scheitere ich an der Umsetzung in Lodas

 

Viele Grüße

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
773 Mal angesehen

Hallo Community,


für die Fehlzeit Kinderpflege mit Krankengeld  können nur volle Arbeitstage bzw. Kalendertage erfasst werden.


Eine manuelle Korrektur ist nur möglich, wenn Sie das gekürzte Entgelt über die Bewegungsdaten korrigieren und das tatsächlich ausgefallene Entgelt unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, in der Registerkarte Entgeltersatzleistungen im Feld Ausgefallenes laufendes SV-pflichtiges Brutto-Arbeitsentgelt hinterlegen.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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OLJA
Einsteiger
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Hallo Frau Simmerlein,

 

der beschriebene Weg funktioniert nur wenn der Mitarbeiter Stundenlohnempfänger ist.

 

Frage an die Community:

 

Ist es zulässig einen Mitarbeiter welcher Gehaltsempfänger ist, für einen Monat auf Stundenlohn zu switchen und in diesem Monat dann die Bescheinigung für die EEL zu erzeugen?

 

Habe über eine Probeabrechnung durchgeführt (2,5 Tage Kinderkrankengeld), mit dem Ergebnis, dass das entgangene Bruttoentgelt beim Stundenlohnempfänger höher ist als 3 vollständige entgangene Tage beim Gehaltsempfänger.

 

Habe die Krankenkasse angeschrieben, ob ein Switch zum Stundenlohn möglich ist, warte jedoch noch auf Antwort. Vielleicht hat jemand aus der Community mehr Informationen zu diesem Thema.

 

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen.

 

OLJA

 

 

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TN
Fachmann
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Wenn ich den Beitrag richtig verstehe, hatten Sie die Antwort doch bereits erhalten (AOK).

Unserer Kenntnis nach ist es nicht zulässig, im Programm vertragliche Änderungen vorzunehmen, die vertraglich nicht vereinbart sind (Wechsel von Gehalt auf Stundenlohn).

Warum auch? Es werden ganze Tage gekürzt und fertig. Wenn der AN trotzdem arbeiten kommt, könnte er das ja z. B. in seiner Überstundenaufstellung erfassen o.ä.

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OLJA
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Hallo TN,

 

ich denke, dass Sie Sich das zu einfach machen. Wenn dem Mitarbeiter 3 Tage gekürzt werden, dann bekommt er auch für die vollen 3 Tage Kinderkrankengeld. Werden ihm seine geareiteten Stunden aufs Zeitkonto transferiert, dann bekommt er auf Kosten der Sozialversicherung die Stunden doppelt bezahlt. Sollten die Stunden nicht aufs Zeitkonto des Arbeitnehmers transferiert werden, dann arbeitet der Mitarbeiter ohne Entgelt (bekommt Krankengeld) und der Arbeitgeber freut sich über von der Sozialversicherung bezahlte Arbeit.

 

Meines Erachtens sind beide Möglichkeiten nicht akzeptabel und gehen auf Kosten der Allgemeinheit.

 

Gruß

 

OLJA

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letzte Antwort am 30.11.2022 13:35:24 von OLJA
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