Hallo Zusammen,
mein Mandant möchte seine Tochter (13 Jahre) und einen Schüler (16 Jahre) in der Eisdiele einstellen.
Auf der Minijob Zentrale wird erwähnt, dass 13 bis 14 Jährige (Schüler) nur mit Einwilligung der Eltern 2 Stunden am Tag arbeiten können, dürfen Sie denn auch am Wochenende arbeiten oder nur unter der Woche ?
Gelten diese Reglungen auch für den 16 jährigen Schüler ? In der 3. Lasche (15 bis 17) steht nämlich, dass Sie bis zu 8 Stunden am Tag arbeiten können oder gilt diese Reglungen für reine Jugendliche (kein Schüler)
Danke im Voraus.
Hallo,
Kinder und Jugendliche dürfen am Wochenende grundsätzlich nicht arbeiten.
In der Gastronomie gibt es allerdings Ausnahmeregeln. Dennoch müssen mind. 2 Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.
Voll schulpflichtige Kinder dürfen im Bereich der Gastronomie NUR in den Ferien arbeiten.
VG Anja
Voll schulpflichtige Kinder dürfen im Bereich der Gastronomie NUR in den Ferien arbeiten.
Sie müssen sogar:
@Seeker schrieb:
Sie müssen sogar:
- § 1619 BGB: Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Im Geschäft? Bester Beitrag!
Geil! Erstmal 'ne Kobaltmine im Kongo kaufen! 😍
vielleicht hilft das. Vor allem im Bezug auf den 16 jährigen Schüler, der hat ja keine familienrechtliche Mitarbeitspflicht😄
https://www.ihk.de/freiburg/recht/arbeitsrecht/jugendarbeitsschutzgesetz-1330280