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KindKrank Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 19.07.2022 14:44:43 von TN
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nadjawittich
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

ich möchte meine Frage zum Thema Kind Krank konkretisieren.

1. Muss in Lohn und Gehakt eine gesonderte Meldung zur Entgeltersatzleistung ausgewählt werden?

2. Wenn der Arbeitgeber von den gesetzlichen 10 Tagen, die einem AN zur Betreuung seines Kindes zur Verfügung stehen, 5 Tage bezahlt also mit dem Schlüssel PE?, und die restlichen 5 den AN freistellt aber der AN Kinderpflege mit Krankengeld in Anspruch nehmen muss, muss ich dann eine manuelle Kürzung in der Gehaltsabrechnung vornehmen?

3. Muss der AN in jedem Fall eine Bescheinigung über die Krankheit des Kindes beim AG einreichen?

Ich freue mich auf Hilfe und Antworten

Mit freundlichen Grüßen

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Hallo, 

nach §45 SGB V erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer ein sogenanntes Kinder-Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass der Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt.

In Lohn und Gehalt werden die Krankheitszeiten grundsätzlich im Kalender erfasst. Im Falle von Kinderkrankengeld und Kinderverletztengeld stehen Ihnen die Ausfallschlüssel PK (Pflege krankes Kind mit Kranken(tage)geld) und PS (Pflegestunden krankes Kind unbezahlt) zur Verfügung. Erhält der Arbeitnehmer kein Kranken(tage)geld von der Krankenkasse, erfassen Sie den Ausfallschlüssel PO (Pflege krankes Kind ohne Kranken(tage)geld), zahlt der Arbeitgeber während dem Ausfall das Entgelt fort verwenden Sie PE (Pflege krankes Kind mit Entgeltfortzahlung).

Eine EEL-Meldung (KV Kinderpflege mit Krankengeld) wird nur mit dem Ausfallschlüssel PK erstellt.

Nach Eingabe des Ausfallschlüssels werden die Angaben automatisch in die Krankheitszeiten übernommen. Mit der Lohnabrechnung wird die Kürzung des Entgelts anhand der Teilmonatsberechnung automatisch vorgenommen, genauso wie die Erstellung der Bescheinigung für die Entgeltersatzleistung (EEL-Meldung).

Diese finden Sie nach der erfolgreichen Abrechnung auf der Mitarbeiterebene unter Auswertungen | Mitarbeiterauswertungen | DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistungen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
_annk
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Guten Tag,

 

was genau ist der Unterschied zwischen den Ausfallschlüsseln PK und PS?

Wenn der Arbeitgeber eine Zahlung bei Krankheit des Kindes im Arbeitsvertrag ausgeschlossen hat, nehme ich den Schlüssel PS?

 

Danke vorab und viele Grüße.

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Sabr_
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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PK sind Kindkranktage bei der Kinderkrankengeld durch die Krankenkasse gezahlt wird - führt zu einem Unterbrechungstatbestand - Gehalt wird nach Tagen gekürzt.

PS sind Stundenweise Kind krank unbezahlt - keine Unterbrechung - Kürzung der Festbezüge nach Stunden.

 

LG 

Viktoria88
Beginner
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Nachricht 5 von 8
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Hallo! das heißt, der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er für die Ausfallzeit das Entgelt weiter zahlt? Aber in dem Fall bekommt er keine Erstattung von der KK, richtig (weil für die PE keine Meldung erstellt wird)?

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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 8
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Der AG entscheidet das über die Inhalte des Arbeitsvertrags. Wird dort 616 BGB abbedungen, zahlt die Krankenkasse das Kinderkrankengeld.

Wurde 616 BGB nicht abbedungen, besteht LFZ-Pflicht seitens des AG.

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Viktoria88
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Dankeschön!

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TN
Fachmann
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Nachricht 8 von 8
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Gern geschehen 🙂

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7
letzte Antwort am 19.07.2022 14:44:43 von TN
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